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Mannheim | Erschossener Mann mit Machete war schon zuvor gewalttätig


In Mannheim
Erschossener Mann mit Machete war schon zuvor gewalttätig

Von dpa
24.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Polizisten stehen vor der Universität in Mannheim: Hier geschah der tödliche Einsatz.Vergrößern des Bildes
Polizisten stehen vor der Universität in Mannheim: Hier geschah der tödliche Einsatz. (Quelle: René Priebe/dpa)

In Mannheim wurde ein randalierender Mann in der Universitätsbibliothek von der Polizei erschossen. Schon vorher war er von einer Angestellten angezeigt worden.

Ein Mann wurde bei einem Polizeieinsatz in der Universität Mannheim getötet, nachdem er bewaffnet mit einer Machete auf die Beamten zugegangen war. Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend in der Universitätsbibliothek in Mannheim. Es war nicht das erste Mal, dass der 31-Jährige als gewalttätig aktenkundig wurde.

Laut Landeskriminalamt (LKA) lag bereits eine Anzeige gegen den Mann wegen Körperverletzung vor. Er soll vor zwei Wochen eine Angestellte der Universität in der Bibliothek körperlich angegriffen haben. Das Motiv blieb unklar. Zu dem Angriff vor zwei Wochen sagte der Sprecher des LKA, es habe keine Beziehung zwischen dem Mann und der Frau bestanden.

Anzeige wegen Körperverletzung

Die Frau hatte daraufhin Anzeige erstattet, und dem 31-Jährigen war ein Hausverbot erteilt worden. Der aggressive Mann, der weder Student noch Mitarbeiter der Universität war, stellte weiterhin ein Problem dar, weil er weiterhin in die Bibliothek kam. Motive für sein Verhalten und mögliche psychische Probleme sind noch unklar.

Am Dienstag war er erneut in die Bibliothek gekommen, dieses Mal bewaffnet mit einer Machete. In der Folge wurde die Polizei alarmiert. Trotz mehrerer Versuche der Beamten, den Mann zu beruhigen und ihn dazu zu bewegen, die Machete niederzulegen, soll er sie angegriffen haben, woraufhin mindestens ein Beamter schoss.

Nach der Schussabgabe wurde der schwer verletzte Deutsche in ein Krankenhaus gebracht, wo er kurz darauf verstarb. Unklar bleibt bislang, wie viele Schüsse abgegeben wurden. Augenzeugen zufolge gab es einen Schuss, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Zeuge: "Ein riesiges Messer"

Studenten waren auch Zeugen des Vorfalls; sie waren laut Polizeiaussagen zu keinem Zeitpunkt gefährdet und wurden anschließend von Notfallseelsorgern betreut. Es gab rund 30 Zeugen, die vom LKA befragt werden sollen.

Der "Mannheimer Morgen" zitierte drei junge Männer, die den Vorfall nach eigenen Aussagen miterlebt hatten. Das Ganze habe sich im Eingangsbereich der Bibliothek abgespielt, berichteten sie. "Ich habe gesehen, dass der Typ herumgemeckert hat, weil er seine Sticker nicht kleben durfte. Dann sehe ich auf einmal, wie er sein Messer auspackt, ein riesiges Messer", sagte einer der Zeugen. Sein Freund habe ergänzt, dass er in dem Moment an dem Mann vorbeigelaufen sei. "Es war eine riesige, lange Machete mit langer schwarzer Klinge. Sie sah auf den ersten Blick aus wie ein Spielzeug. Ich habe gedacht, dass er einfach nur verrückt ist." Zunächst habe er die Situation nicht ernst genommen.

Der Rektor der Universität Mannheim, Thomas Puhl, äußerte sich bestürzt über den Vorfall: "Wir sind zutiefst betroffen von diesem schrecklichen Vorfall auf unserem Universitätsgelände und müssen das Geschehene erst noch verarbeiten. Wir sind in Gedanken bei den Betroffenen, die den Vorfall aus nächster Nähe miterleben mussten, und bei den Angehörigen des Täters."

Er fügte hinzu, dass die Universität die Polizei in ihren Ermittlungen unterstützen werde und arbeite daran, psychologische Unterstützung für die Betroffenen anzubieten.

Schusswaffengebrauch ist "Ultima Ratio"

Dies ist der zweite tödliche Schusswaffengebrauch der Polizei in Mannheim innerhalb weniger Monate. Der erste ereignete sich kurz vor Heiligabend, als ein 49-Jähriger mit einem Küchenmesser bewaffnet auf Beamte zuging und nach einer Auseinandersetzung mehrere Schüsse auf ihn abgegeben wurden. Er starb später im Krankenhaus. Auch hier blieb das Motiv des Mannes unklar.

Dienstwaffen dürften nur als "Ultima Ratio", also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie das Innenministerium bereits nach früheren Fällen mitgeteilt hatte.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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