In acht Bundesländern Großrazzia gegen Schleuserbande: 1.000 Beamte im Einsatz
In den Morgenstunden ist eine bundesweite Razzia gegen eine Schleuser-Organisation gestartet. Es geht um Fälle von erschlichenen Aufenthaltserlaubnissen.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat in acht Bundesländern eine groß angelegte Razzia gegen eine international aktive Schleuserbande durchgeführt und dabei zehn Verdächtige verhaftet. Über 1.000 Beamte der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft waren seit den frühen Morgenstunden im Einsatz.
Insgesamt wurden 101 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, darunter auch zwei Rechtsanwaltskanzleien. Der Vorwurf: Die mutmaßliche Schleuserbande soll etwa 350 zumeist chinesischen Staatsangehörigen mithilfe von Sonderregeln für ausländische Fachkräfte Aufenthaltserlaubnisse verschafft haben – gegen horrende Summen von fünf- bis sechsstelligen Eurobeträgen.
Die Razzien fanden in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern statt.
Die Polizei stellte Vermögenswerte sicher und suchte nach Beweismitteln. Medienberichten zufolge stehen im Fokus der Ermittlungen auch mögliche Bestechungsvorfälle von Mitarbeitern von Ausländerämtern. Dies berichtete unter anderem die "Bild"-Zeitung.
Der Schwerpunkt der Ermittlungen lag in Nordrhein-Westfalen, wo zehn Beschuldigten verhaftet wurden. Darunter waren auch ein Rechtsanwalt und eine Rechtsanwältin. Einsatzorte waren unter anderem Solingen, Hamburg, Köln, München, Frankfurt, Düsseldorf sowie Berlin und Aachen.
Einschleusen: Was ist das und welche Strafen drohen?
Unter dem Begriff Einschleusen versteht man die illegalen Praktiken von Schleusern, die gegen Geld Menschen unerlaubt nach Deutschland bringen. Hierbei kann es sich um Fahrdienste, falsche Dokumente, Reiseorganisation oder Unterbringung handeln. Wer sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, begeht eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz und hat das Land zu verlassen.
Das Einschleusen von Personen wird als gewerbsmäßiges Verbrechen angesehen und kann mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren geahndet werden. Es ist wichtig zu betonen, dass sowohl die Einschleusung als auch der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland strafbar sind. Wer sich an solchen illegalen Praktiken beteiligt oder davon profitiert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- Nachrichtenagentur dpa