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Kriftel: Paar stirbt nach Kirmes – Raser geht lebenslänglich ins Gefängnis


Tod nach der Kirmes
"Ihr Leben war ihm gleichgültig"

Von dpa
27.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt am Main: Ein Raser erhielt hier lebenslänglich.Vergrößern des Bildes
Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt am Main: Ein Raser erhielt hier lebenslänglich. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler/imago-images-bilder)

Das grausame Ende eines Kirmesbesuchs: Ein Paar küsste sich auf einem Zebrastreifen. Ein Wagen rast heran und reißt die Frau mit. Nun folgt das Urteil.

Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände: Ein Paar küsste sich nach der Kirmes im südhessischen Kriftel auf einem Zebrastreifen. Ein 34-Jähriger nähert sich im Auto, übersieht das Paar offensichtlich und beschleunigt, um schnell in einen Verkehrskreisel einzufahren. Dass das Landgericht Frankfurt den Fahrer nun trotzdem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte, liegt am Verhalten, dass der Fahrer an den Tag legte, als sein Wagen die 41-jährige Handballerin erfasst.

Fahrer ignorierte Todeskampf

Die Frau war nämlich mitnichten tot. Sie landete auf der Motorhaube des Autos, verschwand dann aber aus dem Blickfeld des Fahrers, weil ihr Bein zwischen dem rechten Rad und dem Radkasten eingeklemmt war. Ihr Partner hatte sich leichtverletzt auf den Bürgersteig retten können. Er rief dem Fahrer zu, er solle doch anhalten. Ebenso versuchten die Beifahrer vergeblich, ihn zum Stehenbleiben zu bewegen. Die Frau kämpfte währenddessen um ihr Leben. Doch der 34-Jährige drückt aufs Gas. Die Frau wurde 40 Sekunden und damit 400 Meter weit mitgeschleift. Sie erlag ihren Verletzungen. Das Gericht befand, dass er kein "eiskalter Mörder" sei, aber das Leben der Frau sei ihm offenkundig gleichgültig gewesen. Und auch das erfülle den Tatbestand des Mordes.

Im September 2015 ereignete sich der Unfall. In einem ersten Prozess 2018 war der Fahrer vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer. Jetzt lautet das Urteil: lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen. Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre zur Bewährung plädiert.

Verwendete Quellen
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