Deutliches Urteil Liebespaar küsste sich auf Straße – Autofahrer fährt Frau tot
Der Fall hatte in der Region für Entsetzen gesorgt: Ein Mann überfuhr eine Frau, die ihren Partner auf der Straße küsst. Und er hielt auch nicht an. Nun das deutliche Urteil.
Kein "eiskalter Mörder" sei der 34-jährige Deutsche, der am Montag am Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt wurde, so der Frankfurter Richter. Doch das Leben der Frau, die er im September 2015 totgefahren hatte, sei ihm gleichgültig gewesen. Und eben das erfülle den Tatbestand des Mordes, so der Richter.
Was war passiert? Das Landgericht sah es in seiner Urteilsverkündung als erwiesen an, dass der nun Verurteilte nach einem Volksfest in Kriftel im Main-Taunus-Kreis ungebremst auf ein sich küssendes Liebespaar auf einem Zebrastreifen nahe einem Verkehrskreisel zugefahren war.
Beifahrer wollten, dass der Mann anhält
Dabei erfasste sein Auto die 41 Jahre alte Frau, sie geriet unter den Wagen und wurde mehr als 400 Meter weit mitgeschleift. Sie starb kurz danach an ihren schweren Verletzungen. Ihr Partner hatte sich durch einen Sprung auf den Bürgersteig retten können. Er wurde leicht verletzt.
Das Gericht ist sicher, dass der Mann rund 40 Sekunden lang die etwa 400 Meter weitergefahren sei – und das in der Gewissheit, dass die Frau vor seinem Auto sterben könnte. Das hätte dem Deutschen spätestens dann klar sein müssen, als die zunächst auf der Motorhaube sitzende Frau aus der Sichtachse des Fahrers verschwand und mit einem Bein zwischen dem rechten Rad und dem Radkasten eingekeilt wurde, so der Richter.
Zudem hätten ihn seine Beifahrer ja immer wieder vergeblich aufgefordert, stehenzubleiben. Die Frau habe in dieser ganzen Zeitspanne um ihr Leben gekämpft, erläuterte der Richter. Der Anlass, kurzfristig freie Fahrt an dem Zebrastreifen und dem anschließenden Verkehrskreisel zu erhalten, und der Tod der 41-Jährigen ständen in einem "eklatanten Missverhältnis".
Vorfall hatte die Region erschüttert
Der Tod der 41-Jährigen, die in der kleinen Gemeinde wegen ihres Engagements als Handballerin sehr beliebt war, hatte 2015 für große Erschütterung gesorgt. Zur Urteilsbegründung am Montag war der Zuschauerraum im großen Verhandlungssaal des Landgerichts Frankfurt gut gefüllt.
Der Fall mache betroffen und fassungslos, sagte der Vorsitzende Richter. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen für den Angeklagten gefordert.
Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den 34-Jährigen beantragt. In einem ersten Prozess war der Angeklagte bereits 2018 vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung jedoch aufgehoben und an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa