Mutmaßlich islamistisch motiviert Höchststrafe im Prozess um tödlichen Messerangriff in Dresden
Der 21-jährige Angeklagte gilt als islamistischer Gefährder, drei Jahre saß er bereits in Jugendhaft. Nach einer Messerattacke auf ein homosexuelles Pärchen stellt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.
Im Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden hat das sächsische Oberlandesgericht die Höchststrafe gegen den Angeklagten verhängt. Das Gericht verurteilte den 21 Jahre alten Abdullah A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes am Freitag zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die anschließende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt. Die Verteidigung plädierte nicht auf ein bestimmtes Strafmaß, sondern forderte für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts.
Psychiater: A. habe sein Ziel "nicht aus den Augen verloren"
A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das Oberlandesgericht 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen.
Nur fünf Tage nach seiner Entlassung attackierte er die beiden Männer in Dresden. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.
Sozialarbeiterinnen und Gefängnispsychologin, aber auch andere der insgesamt rund 20 Zeugen beschrieben A. als "freundlich, interessiert, offen". Der forensische Psychiater Norbert Leygraf hält die Kooperationsbereitschaft für vorgetäuscht. A. habe sein Ziel "nicht aus den Augen verloren, konsequent umgesetzt, als es möglich war".
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa