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Kein Hinweis auf Defekt - Tödlicher SUV-Unfall: Anwalt verweist auf Gesundheitsproblem


"Hinweise konkretisiert"
Tödlicher SUV-Unfall: Anwalt verweist auf Gesundheitsproblem

Von dpa
Aktualisiert am 17.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Der zerstörte SUV wird auf einen Abschleppwagen gehoben.Vergrößern des Bildes
Der zerstörte SUV wird auf einen Abschleppwagen gehoben. (Quelle: Paul Zinken./dpa)
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Berlin (dpa) - Nach dem SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin hat die Staatsanwaltschaft technische Probleme des schweren Sportgeländewagens ausgeschlossen. "Es gibt keine Hinweise auf einen technischen Defekt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag der dpa.

Der Anwalt des 42 Jahre alten Unfallfahrers habe in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf eine "akute gesundheitliche Notlage" hingewiesen, sagte der Sprecher. Ob es sich um Krämpfe oder einen epileptischen Anfall gehandelt haben könnte, sagte Steltner nicht.

Die Beifahrerin des Mannes hatte laut Ermittlern direkt nach dem Unfall von einem epileptischen Anfall gesprochen. Über das Anwaltsschreiben hatte zuvor die RBB-Abendschau berichtet.

Der Justizsprecher erläuterte, die Frage sei, ob gesundheitliche Probleme oder eine Grunderkrankung vorhersehbar gewesen seien. Dann wäre der Unfall von strafrechtlicher Relevanz. "Wenn vorhersehbar ist, dass jemand beispielsweise Krampfanfälle bekommt, sollte er nicht Auto fahren." Zugleich betonte er aber: "Das kann jedem passieren."

Gegen den Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Am 6. September war sein Auto an einer Kreuzung in der Berliner Innenstadt über die Gegenfahrbahn hinweg von der Straße abgekommen. Der SUV rammte eine Ampel, überfuhr vier Menschen auf dem Gehweg und durchbrach einen Bauzaun. Unter den vier Todesopfern war auch ein dreijähriger Junge.

Neue Erkenntnisse erhofften sich Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt aus sichergestellten Beweismitteln aus der Wohnung des Fahrers, der sich bislang nicht selbst äußerte. Die Wohnung war am Freitag durchsucht worden.

An die Patientenakte des Fahrers kommen die Ermittler nicht heran, weil für die Akte wegen der ärztlichen Schweigepflicht ein sogenanntes Beschlagnahmeverbot gilt. Die Papiere müssten von dem Mann selbst freigegeben werden, was er aber bislang nicht veranlasste. Die Befragung von Zeugen und die Auswertung des Bordcomputers dauern laut Staatsanwaltschaft an.

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