Nach Streit in Berlin Mädchen soll in Knabenchor singen dürfen – unter einer Bedingung

In Berlin scheiterte eine Mutter beim Versuch, ihre Tochter in einem Knabenchor anzumelden. Dass es auch anders geht, zeigt der Thomanerchor in Leipzig. Eine Hürde muss das Mädchen aber noch nehmen.
Der Leipziger Thomanerchor will auch künftig selbst entscheiden, ob Mädchen die Knabenstimmen verstärken oder nicht. Das solle allein nach künstlerischen Gesichtspunkten erfolgen, stellte die Stadt Leipzig klar. Hintergrund ist das Bemühen einer Berliner Rechtsanwältin, ihrer Tochter eine Aufnahme in den Chor zu ermöglichen. "Die künstlerische Entscheidung über eine Aufnahme in den Thomanerchor trifft allein der Thomaskantor", hieß es.
Zugleich setzt die Stadt Leipzig ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes (Az. VG 3 K 113/19) um, wonach die künstlerische Bewertung einer Stimme den Ausschlag darüber gibt, wer in einem Knabenchor singen darf. Die Tochter wurde deshalb zum Vorsingen eingeladen.
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Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Sommer bereits eine Klage der Rechtsanwältin zurückgewiesen, mit der sie ihre Tochter in den Staats- und Domchor Berlin bringen wollte. Er ist ebenfalls ein Knabenchor. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege bei der Entscheidung des Chors, das Mädchen abzulehnen, befand das Gericht. Das Klangbild des Chors habe Vorrang.
- Nachrichtenagentur dpa