t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanorama

NRW: Kitas streichen bekannten Weihnachtshit – das ist der Grund


Keine Kleckerei für Knilche
Kitas streichen "Weihnachtsbäckerei" von der Songliste

Von t-online, lim

Aktualisiert am 20.12.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0364566617Vergrößern des Bildes
Ein trauriger Junge mit Weihnachtsmütze (Symbolbild): Zwei Kitas haben einen Weihnachtsklassiker von der Songliste gestrichen. (Quelle: IMAGO/Kimberli Fredericks/imago-images-bilder)
News folgen

"In der Weihnachtsbäckerei ..." – dieses beliebte Kinderlied fliegt in zwei Kitas in Nordrhein-Westfalen von der Songliste. Was steckt dahinter?

In zwei nordrhein-westfälischen Kitas fliegt das beliebte Weihnachtslied "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski von der Songliste. Die Gema macht dem Kita-Hit einen Strich durch die Rechnung: Wird das Lied einstudiert und vor den Eltern gesungen, gilt dies als öffentliche Aufführung und der Kindergarten muss Gebühren zahlen. Das berichtet RTL.

150 Euro verlangt die Gema demnach bei einer öffentlichen Aufführung. Deshalb haben eine Kita im Münsterland und eine in Recke, nahe der niedersächsischen Grenze, beschlossen, keine Gema-pflichtigen Lieder mehr aufzuführen. Der Vorstandschef einer der betroffenen Kitas, Björn Schmitz, erklärte im Gespräch mit RTL: "Es geht gar nicht so um die Höhe der Gebühr, sondern eher den bürokratischen Aufwand, der dahintersteckt."

NRW hat keinen Rahmenvertrag mit der Gema

Erst 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten wird ein Stück offiziell lizenzfrei, vorher fallen bei der öffentlichen Aufführung des Lieds Lizenzgebühren an, die die Gema im Auftrag der Rechteinhaber einfordert.

Das Problem der Kitas in Nordrhein-Westfalen ist, dass dieses Bundesland, anders als andere, keinen eigenen Rahmenvertrag mit der Gema hat. Darum muss jede Kita selbst einen Vertrag abschließen und die Gebühren bezahlen – oder eben auf bestimmte Lieder verzichten. Jedes Lied muss einzeln angemeldet werden, spontane Gesangseinlagen sind nicht möglich. Hinzu kommt weiterer bürokratischer Aufwand: Die Einrichtungen müssen angeben, wie lang die Feier dauert, wie groß die Räumlichkeiten sind und wie lang Musik gespielt wird.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website