Streit um StVO-Regel Verschleiert fahren verboten – Muslimin verklagt Berlin
Eigentlich muss das Gesicht von Autofahrern klar erkennbar sein. Eine Muslimin fordert nun aber eine Ausnahmeregelung.
Eine Muslimin hat gegen das Land Berlin geklagt, weil ihr das verschleierte Fahren von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde untersagt wurde. Das Verwaltungsgericht Berlin wird am 15. Januar über den Fall entscheiden. Eine Sprecherin des Gerichts teilte mit, dass die Klägerin persönlich erscheinen muss. Das habe die Vorsitzende Richterin angeordnet.
Die Klägerin will am Steuer einen Niqab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Die Frau beruft sich auf ihre religiöse Überzeugung und sieht ihre Grundrechte verletzt. Sie fordert eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach StVO-Vorschriften muss das Gesicht des Fahrzeugführers erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.
Mehrere Gerichte in Deutschland haben sich bereits mit ähnlichen Fällen beschäftigt. Im August 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, dass eine Muslimin keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot hat. Ob das Berliner Gericht anders entscheidet, bleibt abzuwarten.
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- Nachrichtenagentur dpa