Entscheidung des Verwaltungsgerichts Protest gegen Tesla – Baumhäuser dürfen bleiben
Gegen die geplante Erweiterung der Tesla-Fabrik in Grünheide hat sich eine Waldbesetzung gegründet. Nun hat das Oberverwaltungsgericht über den Verbleib der Baumhäuser entschieden.
Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des E-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Potsdam wies entsprechende Auflagen der Polizei am Dienstag zurück. Eine Räumung des Camps am europaweit einzigen Autowerk von Tesla ist damit vorerst nicht möglich.
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Die "allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose" reichten laut der Begründung des Gerichts nicht aus. Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht "im gebotenen Maße" mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt ist. Gegen die Entscheidung ist noch eine Revision zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Nach eigenen Angaben hatten die Aktivisten Gutachter hinzugezogen, die die Sicherheit der Baumhäuser feststellten. Die Fachkundigen hatten ebenfalls festgestellt, dass sich die Baumhäuser nicht negativ auf die Bäume und den Wald auswirken. Laut den Aktivisten seien die Auflagen des Landes ohne jegliches Gutachten erfolgt. Die Baumhäuser befinden sich alle über einer Höhe von 2,5 Metern, weshalb diese im Falle einer Räumung nur von Spezialkräften der Polizei betreten werden dürfen.
"Viele hier sind wütend auf die Kriminalisierungsversuche durch Land und Polizei. Aber wir sind wie Unkraut – wir gehen nicht so leicht weg, wir bleiben", so eine Sprecherin der Aktivisten auf der Pressekonferenz in Grünheide. Die Bürgerinitiative Grünheiden unterstützt den Protest der mehrheitlich jungen Waldbesetzern. "Wir freuen uns, dass die Besetzer mit ihren Baumhäusern dem Anliegen der Bevölkerung in Grünheide Nachdruck verleihen", sagte Manu Hoyer von der Bürgerinitiative. Im Februar hatten sich die Bürger aus Grünheide in einer Befragung mehrheitlich gegen die Ausweitung der Tesla-Fabrik ausgesprochen.
Aktivisten lehnte die Auflagen ab
Die Auflagen waren am vergangenen Freitag von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) vorgestellt worden. Sie sahen neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten vor. Die Aktivisten lehnten das ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor, das seinerseits die Auflagen bis zur Entscheidung am Dienstag einfror. Die Aktivisten forderten die politischen Verantwortlichen, unter anderem Herrn Stübgen, zum Rücktritt auf.
Etwa 80 Aktivisten besetzen derzeit einen Teil eines Waldes an der Fabrik des E-Autoherstellers. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern. Ende Februar hatten sie ihr Camp errichtet. Eine Mehrheit der Bürger von Grünheide hatte in einer Bürgerbefragung gegen eine Erweiterung der Fabrik gestimmt. Die Gemeinde Grünheide schlägt in dem Konflikt vor, nur noch etwa die Hälfte des Waldes zu roden.
Verstöße hätten ein Ende der Versammlung zur Folge gehabt
Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten lehnten das ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien. Innenminister Stübgen hatte am Freitag gesagt, dass Verstöße gegen die Auflagen ein Ende der Versammlung zur Folge haben könnte. Den Begriff "Räumung" vermied er.
Die Aktivisten hatten das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.
- Nachrichtenagentur dpa