Erbenstreit Kohl-Sohn: "Grab meines Vaters ist unmöglich"
Neue Runde im Erbenstreit der Söhne von Alt-Kanzler Helmut Kohl mit dessen letzter Ehefrau Maike Richter. Walter Kohl rügt die Gestaltung des Grabs in Speyer als "unmöglich".
Walter Kohl, der ältere Sohn von Alt-Kanzler Helmut Kohl, kann sich auch fast acht Monate nach dem Tod seines Vaters nicht mit dem Aussehen von dessen Grab in Speyer abfinden. "Leider ist die Gestaltung des Grabs unmöglich, mit Zaun, Videoüberwachung und Verbotsschildern. Ich glaube, mein Vater wäre entsetzt, wenn er sein eigenes Grab sehen könnte", sagte er in einem Zeitungsinterview.
Nicht im Familiengrab
Das Grab, dem noch der Stein fehlt, ist behelfsmäßig mit einer Holzplatte abgedeckt. Die Grabstätte wird von einem Zaun geschützt, zudem ist eine Videokamera installiert. Helmut Kohl war am 16. Juni vergangenen Jahres im Alter von 87 Jahren in seinem Haus in Ludwigshafen-Oggersheim gestorben.
Auf seinen eigenen Wunsch hin war er im etwa 20 Kilometer entfernten Speyer hinter der Friedenskirche "St. Bernhard" beerdigt worden und nicht im Familiengrab in Ludwigshafen, in dem auch Kohls erste Ehefrau Hannelore Kohl beigesetzt ist.
Hannelore Kohl hatte sich 2001 das Leben genommen. Die Söhne Walter und Peter machten den Vater für den Tod der Mutter mitverantwortlich. Auch Kanzlerin Angela Merkel wurde wegen ihrer Haltung in der CDU-Spendenaffäre von Walter Kohl hart kritisiert. "Für mich hat Frau Merkel einen nicht unerheblichen Anteil am Tod meiner Mutter", hatte er im vergangenen Jahr dem Wochenblatt "Die Zeit" gesagt.
In dem Interview ging Walter Kohl auch noch einmal auf die Entscheidung ein, ebenso wie sein Bruder Peter nicht an der Trauerfeier für ihren Vater teilzunehmen, die von der Kohls zweiter Frau Maike Kohl-Richter organisiert worden war. "Wir gehen nicht zur Trauerfeier, weil diese am falschen Grab endete und wir zwar zur Trauerfeier, aber nicht zur Beerdigung eingeladen waren. Uns war klar, dass wir für eine solche Inszenierung nicht zur Verfügung stehen", sagte Walter Kohl.