Verhandlung um Parteiausschluss Gericht: Palmers Grünen-Mitgliedschaft soll bis Ende 2023 ruhen
Im Verfahren um den Parteiausschluss von Boris Palmer hat das Landesschiedsgericht dem Oberbürgermeister von Tübingen und den Grünen einen Kompromiss vorgeschlagen. Eine Entscheidung steht aus.
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer soll seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen lassen. Diesen Vorschlag machte das Landesschiedsgericht nach der mündlichen Verhandlung im Parteiausschlussverfahren gegen Palmer am Samstag in Stuttgart, wie ein Sprecher mitteilte.
Außerdem sollen Palmer und die Grünen im Jahr 2023 Gespräche darüber aufnehmen, wie der Politiker kontroverse innerparteiliche Meinungen in Zukunft äußern könnte – unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei.
Damit das Verfahren erledigt sei, müssen allerdings beide Seiten dem Vorschlag bis zum 16. Mai zustimmen. Wenn mindestens eine der beiden Parteien dem Vorschlag nicht zustimmen sollte, müsse sich wieder das Landesschiedsgericht mit dem Verfahren beschäftigen, sagte der Sprecher.
Grüne wollen Parteiausschluss Palmers
Palmers Anwalt Rezzo Schlauch sagte nach der Anhörung, dass das Schiedsgericht die Verhandlung sehr gut und mit hoher Sachkompetenz geführt habe. "Man kann es sich eigentlich nicht besser, nicht professioneller, nicht seriöser wünschen."
Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Tübinger Rathauschef einzuleiten. Im November hatte der Landesvorstand der Grünen den Parteiausschluss des 49-Jährigen dann auch beantragt.
Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.
- Nachrichtenagentur dpa