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Witwe von Helmut Kohl verliert Rechtsstreit – es ging um Millionen


Eine Million Euro
Helmut Kohls Witwe verliert Rechtsstreit

Von dpa, afp
Aktualisiert am 29.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Maike Kohl-Richter: Sie verlor vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Maike Kohl-Richter: Sie verlor vor Gericht. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)

Streit zwischen Heribert Schwan und Maike Kohl-Richter: Die Witwe des Altkanzlers wollte vor Gericht einen Anspruch auf eine Million Euro geltend machen. Nun fiel das Urteil.

Kurz vor seinem Tod 2017 bekam Altkanzler Helmut Kohl eine Millionen-Entschädigung zugesprochen. Darauf hat seine Witwe keinen Anspruch, entschied nun in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Streit um das Geld ist Teil einer ganzen Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter mit dessen früherem Ghostwriter Heribert Schwan führt.

Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler Hunderte Stunden zu Gesprächen zusammengesessen. Aber vor dem vierten und letzten Band zerstritten sich die beiden Männer. Schwan brachte 2014 eigenmächtig das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" auf den Markt. Es wurde auch deshalb zum Bestseller, weil es teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt – die dieser niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte.

Hohe Summe als Entschädigung festgesetzt

Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem 87-Jährigen 2017 eine Million Euro zugesprochen – die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil wurde vor Kohls Tod nur wenige Wochen später aber nicht mehr rechtskräftig.

Im Raum stand vor dem Urteil sogar die Forderung nach mindestens fünf Millionen Euro. In der Berufungsinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln 2018 allerdings entschieden, dass der Anspruch nicht vererbbar ist.

Die obersten Zivilrichterinnen und -richter entscheiden auch über die Revisionen in einem zweiten Verfahren, das 116 Textpassagen betrifft. Hier geht es um die Frage, ob sie wörtlich oder sinngemäß verbreitet werden dürfen. Schwan ist das bereits rechtskräftig verboten. Gestritten wird noch darum, was der Verlag darf. Derzeit ist das Buch nur noch als E-Book auf dem Markt – mit etlichen Auslassungen. Co-Autor Tilman Jens ist zwischenzeitlich gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben unterbrochen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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