Urteil wegen Falscheids Frühere AfD-Chefin Frauke Petry muss Geldstrafe zahlen
Wegen einer Falschaussage stand Frauke Petry vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen. Die frühere AfD-Chefin kommt glimpflicher davon, als es die Anklage zunächst vorsah.
Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry ist vor dem Landgericht Dresden wegen eines Falscheids zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter sprachen die 43-Jährige des fahrlässigen Falscheids schuldig und verhängten eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro.
Ursprünglich war Petry wegen Meineids angeklagt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging im Laufe des Prozesses aber nicht mehr von einem vorsätzlichen Delikt aus. Die Anklage hatte 10.500 Euro Geldstrafe gefordert. Anders als im Fall einer Verurteilung wegen Meineides muss Petry nun nicht den Verlust ihrer Abgeordnetenmandate im Landtag und im Bundestag befürchten.
Aussage vor Wahlprüfungsausschuss
Petry wurde vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben.
Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei, mit denen der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden sollte.
Laut Petrys Aussagen vor dem Ausschuss hätten die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben widersprachen der Anklage zufolge aber dem Darlehensvertrag – nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.
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In acht Verhandlungstagen wurden seit Beginn des Prozesses am 18. Februar rund 30 Zeugen vernommen und zahlreiche Dokumente und Tonaufnahmen ausgewertet. Petry hatte nach der Bundestagswahl 2017 die AfD verlassen und sitzt derzeit als fraktionslose Abgeordnete im Bundestag und im sächsischen Landtag. Sie ist mittlerweile Vorsitzende der Blauen Partei.
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa