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Bundesverfassungsgericht kippt Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung


25 Millionen Euro
Gericht: Erhöhung der Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig

Aktualisiert am 24.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Bundesverfassungsgerichts (Symbolbild): Mit dem Urteil gilt auch rückwirkend die alte Obergrenze.Vergrößern des Bildes
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild): Mit dem Urteil gilt auch rückwirkend die alte Obergrenze.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt.

Die ehemalige Große Koalition hat eine juristische Niederlage erlitten: Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine von ihr beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig. Der 2018 von den Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit gilt auch rückwirkend die alte Obergrenze.

Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Finanzierung hängt von Wahlergebnis ab

Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die satte Aufstockung beschlossen. Die Parteien begründeten das in erster Linie mit den wachsenden digitalen Herausforderungen wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig.

Hintergrund des Verfahrens sind zwei Grenzen für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung. Diese wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 neu geregelt.

Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen, hängt vor allem davon ab, wie sie bei den letzten Wahlen abgeschnitten haben. Die staatlichen Mittel werden an die Teuerungsrate angepasst, steigen so regelmäßig. Andere Einnahmequellen sind etwa Mitgliederbeiträge und Spenden.

Kühnert "zeitnah" für Gespräche über Parteienfinanzierung

Eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung legt die Summe fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Hierum ging es in dem Verfahren in Karlsruhe. Im vergangenen Jahr waren das nach einer Anpassung um 2,5 Prozent 205.050.704 Euro.

Da aus dem Grundgesetz ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet wird, darf der staatliche Anteil aber nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften – etwa über Mitgliederbeiträge und Spenden. Das ist die relative Obergrenze.

Die demokratischen Parteien im Bundestag sollten aus Sicht von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert "zeitnah" nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung über deren Neuregelung sprechen. Sie sollten gemeinsam schauen, "wie eine sachgerechte, verfassungsgemäße Begründung der Mehrbedarfe aussehen kann", sagte Kühnert am Dienstag in Karlsruhe nach der Verkündung. Einen konkreten Zeitraum dafür nannte er auch auf Nachfrage nicht.

Auch AfD klagte

Die Parteien müssten entscheiden, "wie ein gesamtgesellschaftlicher, tragfähiger und verfassungsgemäßer Konsens darüber aussehen kann, die Parteien in einen Zustand zu versetzen, in dem sie unsere Demokratie erfolgreich stabilisieren können. Denn das ist ihr Auftrag."

Kühnert betonte: "Das Bild, dass Parteien in Deutschland in Saus und Braus leben würden und aus der Parteienfinanzierung sich die Türklinken der Parteizentralen vergolden, das können wir wirklich deutlich zurückweisen." Es gehe "um den verfassungsmäßigen Auftrag, den wir haben, an der Willensbildung mitzuwirken".

Die AfD hatte ebenfalls in Karlsruhe geklagt. Sie kritisiert, die Große Koalition habe das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei. Das Verfassungsgericht sieht diesen Antrag jedoch als unzulässig. Unter anderem habe die AfD-Bundestagsfraktion nicht konkret genug dargelegt, warum ihre Rechte verletzt worden seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
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