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Bundeswehr will verurteilte Straftäter loswerden


Freiburger Missbrauchsfall
Bundeswehr will verurteilte Straftäter loswerden

Von dpa
02.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: Die CDU-Politikerin will, dass Soldaten, die wegen Missbrauchsdelikten verurteilt werden, aus der Bundeswehr entlassen werden.Vergrößern des Bildes
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: Die CDU-Politikerin will, dass Soldaten, die wegen Missbrauchsdelikten verurteilt werden, aus der Bundeswehr entlassen werden. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa-bilder)

In den Freiburger Missbrauchsfall soll auch ein Soldat verwickelt sein. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen macht nun Druck: Verurteilte Pädophile sollen künftig aus der Truppe fliegen.

Angesichts der Verwicklung eines Soldaten in den Freiburger Missbrauchsfall will Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) härter gegen pädophile Straftäter in der Truppe vorgehen. Man wolle die geltende Rechtssprechung ändern, damit Soldaten, die sich des Kindesmissbrauchs oder des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht haben, künftig unverzüglich aus der Truppe entfernt werden, kündigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag in Berlin an.

Bislang werden Soldaten aus dem Dienst entlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr oder mehr verurteilt werden. Man werde jetzt aber in solchen Fällen immer auf Entlassung dringen, sagte der Sprecher. Dazu werde man zur Not "den ganzen Rechtsweg beschreiten - durch alle Instanzen, notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht."

Von der Leyen sagte der "Bild"-Zeitung, sie habe bereits Ende Januar für alle Verantwortlichen der Bundeswehr eine "glasklare Linie" angewiesen: "Wer sich mit Kinderpornografie und Missbrauch schuldig macht, hat in der Truppe nichts verloren."

Vorstrafe führte nicht zu Entlassung aus der Bundeswehr

Im Fall des jahrelang sexuell missbrauchten Neunjährigen aus Staufen nahe Freiburg wurde gegen einen 49-jährigen Bundeswehrsoldaten Anklage erhoben. Dem Stabsfeldwebel werden besonders schwere Vergewaltigung und besonders schwere Zwangsprostitution vorgeworfen. Er sei 2008 bereits wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilt worden, sagte der Sprecher des Ministeriums am Freitag. Er sei zwar deshalb vom Truppendienstgericht degradiert worden. "Aber die Strafe war nicht so hoch, dass er aus der Bundeswehr damals entfernt worden ist."

Der Mann war am 25. Oktober 2017 in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade bei Straßburg im Elsass festgenommen worden. Insgesamt sitzen wegen des Missbrauchsfalls acht Verdächtige in Untersuchungshaft, darunter die 47 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr Freund. Dem Paar wird unter anderem vorgeworfen, den heute Neunjährigen seit 2015 für Sex im Internet angeboten zu haben.

Polizei vernahm 52 Soldaten

Die Bundeswehr arbeite intensiv mit der Staatsanwaltschaft Freiburg in dem Fall zusammen, sagte der Sprecher des Ministeriums. 52 Soldaten aus dem Umfeld des Stabsfeldwebels seien als Zeugen befragt worden. Die Kameraden hätten dabei viele Vorwürfe geäußert, die den Verdacht auf weitere Dienstvergehen des Mannes begründen - etwa private Nutzung eines Dienstfahrzeugs, Missbrauch der Befehlsbefugnis, Porno-Konsum auf dem Handy während der Dienstzeit. Die "Bild" berichtet in dem Zusammenhang von Bordellbesuchen und einer WhatsApp-Gruppe der Soldaten für den Pornotausch. "Es haben sich nicht alle dieser teilweise auch saftigen Vorwürfe erhärten lassen, einige aber schon", sagte der Sprecher des Ministeriums.

Auch habe man wissen wollen, ob die Vorgesetzten das anstößige Verhalten des Stabsfeldwebels gedeckt haben oder von seinen kinderpornografischen Neigungen gewusst haben. "Es gibt keine Anhaltspunkte einer Deckung beziehungsweise Verknüpfung mit den schweren Taten, die im Raum stehen." Ein Kompaniechef habe aber bei der Vernehmung eine unwahre Aussage getroffen und diese später korrigiert. Deshalb sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Der Mann sei von seiner Aufgabe entbunden worden. Er habe den Angeklagten aber nicht gedeckt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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