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Darf der Vermieter das Warmwasser abdrehen? Geywitz: Ist "rechtswidrig"


Nach Fall in Sachsen
Ministerin warnt: Warmwasser abdrehen ist "rechtswidrig"

Von dpa
Aktualisiert am 06.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Klara Geywitz beim Tag der Bauindustrie (Archivbild): Die Bauministerin warnt Vermieter davor, warmes Wasser abzustellen.Vergrößern des Bildes
Klara Geywitz beim Tag der Bauindustrie (Archivbild): Die Bauministerin warnt Vermieter davor, warmes Wasser abzustellen. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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In Sachsen schränkt ein Vermieter die Warmwasserversorgung ein, um Energie zu sparen. Bundesbauministerin Geywitz warnt: Das verstoße gegen geltendes Recht.

Eine Wohnungsgenossenschaft darf ihren Mietern nach Ansicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. "Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig", sagte Geywitz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen und dies mit den gestiegenen Energiepreisen begründet.

"Es geht nicht darum, die Mieter zu ärgern, sondern sich auf das einzustellen, was wir im nächsten Jahr vielleicht sonst nicht mehr bezahlen können", hatte Genossenschafts-Vorstand Falk Kühn-Meisegeier sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur verteidigt. Es gehe lediglich um einen Beitrag, sich ein wenig einzuschränken: "Wir wollen, dass Mieter gut durch diese Krise kommen. Das Leben ist so schon teuer genug."

Mieterbund sieht Grund für Mietminderung

Das Vorgehen war unter anderem in der sächsischen Landespolitik auf Kritik gestoßen. Ein Foto eines Aushangs, mit dem die Genossenschaft über den Schritt informierte, sorgte in sozialen Medien für Aufregung. Der Deutsche Mieterbund wies am Dienstag darauf hin, dass fehlendes warmes Wasser ein Grund für eine Mietminderung sei.

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Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte das Vorgehen gegenüber der Funke Mediengruppe mit der Besonderheit einer Genossenschaft: "Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zu Gute kommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat." Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, so Gedaschko weiter, "denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig."

Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) hatte Anfang Juli für den Fall eines Gas-Notstandes in der Hansestadt eine Begrenzung des Warmwassers für private Haushalte zu bestimmten Uhrzeiten nicht ausgeschlossen. Im hessischen Lahn-Dill-Kreis hatte die Kreisverwaltung bereits Anfang Juni Turnhallen auf Kaltwasser umgestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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