Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gewalt gegen Behinderte "Es darf nicht bleiben, wie es ist"
Vor einem Jahr wurden in einem Potsdamer Wohnheim für Behinderte vier Bewohner von ihrer Pflegerin ermordet. Eine Studie zeigt jetzt, welche Strukturen zu Gewalt an Menschen mit Behinderung führen.
Von einer "grauenhaften Tat" sprach Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Nachricht erschütterte damals die gesamte Bundesrepublik: In der Nacht zum 29. April 2021 wurden in einem Potsdamer Wohnheim für Menschen mit Behinderung vier Bewohner im Alter von 31 bis 56 Jahren von einer Pflegehelferin ermordet. Eine weitere Person wurde schwer verletzt.
Sie waren völlig arg- und wehrlos gewesen, als die 51-jährige Ines R. ihnen die Kehle durchschnitt. Als Erklärung gab R. im Prozess "Überlastung" an; sie wurde im Dezember wegen vierfachen Mordes, dreifachen Mordversuchs und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen vom Landgericht Potsdam zu 15 Jahren Gefängnis und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt.
Menschen mit Behinderung sind häufiger Opfer von Gewalt
Zum Jahrestag des Verbrechens fordert der Aktivist Raúl Krauthausen, der selbst im Rollstuhl sitzt, mehr Schutz für Menschen in solchen Einrichtungen. Denn die Morde in Potsdam sind für ihn nur die Spitze des Eisbergs. "Gewalt gegen Menschen mit Behinderung findet auf vielen Ebenen statt", sagt er.
Mit seinem Verein "AbilityWatch e. V." hat Krauthausen die Strukturen untersucht, die dafür die Grundlage schaffen. Menschen mit Behinderung erleben häufiger Gewalt als Menschen ohne Behinderungen. Dazu gehört sowohl körperliche als auch psychische Gewalt. Die Zahlen steigen.
So zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), dass allein in den Jahren zwischen 2015 und 2019 die Zahl der Betroffenen, die Opfer einer Straftat im Gesundheitswesen wurden, von 365 auf 555 gestiegen ist. Dazu zählen sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung bis hin zu Mord und Totschlag. Für 2021 vermerkt die PKS 4.938 Fälle, in denen Menschen mit Behinderung Opfer von Straftaten wurden.
"Das ist eine Täter-Opfer-Umkehr"
Bei Vorfällen in Heimen werde den Betroffenen von Gewalt oft eine Art Mitschuld gegeben, sagt Krauthausen: "Da heißt es dann, das Pflegepersonal sei 'überfordert' gewesen. Das ist eine Täter-Opfer-Umkehr."
Häufig laufe die Gewalt aber auch subtiler ab: Etwa, wenn man bereits am frühen Abend ins Bett gezwungen werde – mit dem Hinweis, dass nicht genügend Personal vorhanden sei.
Schutzformel kam erst 1994 ins Grundgesetz
Erst 1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes um den Satz erweitert: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Ableismus (sprich: Ey-belissmus) heißt der Fachbegriff dafür, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung abgewertet werden – Voraussetzung für Gewalttaten. Er kommt aus der amerikanischen Behindertenbewegung.
Ableismus fängt bereits an, wenn Menschen im Alltag diskriminiert werden, weil Abläufe sie aufgrund ihrer Behinderung aufhalten (zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer, der länger für den Einstieg in den Bus braucht), und endet oft in Heimen, in denen die Bedürfnisse der Bewohner permanent ignoriert werden, weil der Betreuungsschlüssel nicht für eine angemessene Pflege ausreicht.
Stationäre Einrichtungen hätten oft ein Interesse, das Machtgefälle aufrechtzuerhalten und die Bewohner und Bewohnerinnen nicht über ihre Rechte aufzuklären, sagt Krauthausen: "Das sind ja die Menschen, mit denen sie ihr Geld verdienen." In vielen Heimen finde zudem eine "Mängelverwaltung" statt.
Heime sollen Bewohner mehr beteiligen
Fünf Forderungen hat Krauthausen an die Politik:
1. Aufklärung: Heime müssten dazu verpflichtet werden, ihre Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte wie auch über alternative Möglichkeiten der Versorgung aufzuklären. Krauthausen erlebt immer wieder, dass Menschen mit Behinderungen nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf eine Assistenzbetreuung zu Hause haben.
2. Mitbestimmung: Heimbewohner und -bewohnerinnen sollten mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung erhalten, etwa bei der Auswahl des Pflegepersonals.
3. Kontrolle: In Heimen für Menschen mit Behinderungen sollten regelmäßig unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden, bei denen es auch Möglichkeiten gibt, ohne Anwesenheit von Personal mit den Bewohnern und Bewohnerinnen zu sprechen.
4. Beschwerdemöglichkeiten: Es müssen bundesweit Beratungsstellen eingerichtet werden, bei denen Menschen mit Behinderungen Hilfe finden und beraten werden – und zwar von Menschen mit Behinderungen. "Es ist ein Trauerspiel, dass die Betroffenen fast ausschließlich von nicht behinderten Menschen beraten werden", sagt Krauthausen.
5. Dezentralisierung: Wohnen, Arbeiten und Therapien sollten möglichst an getrennten Orten stattfinden und nicht in einem einzigen Komplex. So haben Menschen, die Gewalt erleben, eine Chance, an anderen Orten Alarm zu schlagen.
Aktivist schleuste sich selbst undercover in Heim ein
Krauthausen selbst hat 2016 ein Experiment gestartet und sich fünf Tage lang undercover in ein Heim einweisen lassen. Nach kurzer Zeit galt er dort als Querulant: Etwa, weil er darum bat, nicht bereits um 20 Uhr ins Bett gebracht zu werden oder nicht von einer Person gewaschen zu werden, bei der er es persönlich als zu intim empfand.
Es sei kein besonders schlecht geführtes Heim gewesen, sagt Krauthausen. Es waren vielmehr auch die Kleinigkeiten, die zermürbten. Personal, das die Tür offen ließ, wenn Krauthausen auf Toilette war, ein abgeschlossener Kühlschrank, der es unmöglich machte, frei zu entscheiden, wann man eine Kleinigkeit essen wollte.
Über seine Erlebnisse hat Krauthausen ein Video gedreht und ein Tagebuch geschrieben. Er war froh, nach fünf Tagen im Heim wieder raus zu sein. Normalerweise lebt er in Berlin in einer eigenen Wohnung mit zwölf Stunden Assistenz.
Mit dem Rechercheprojekt #AbleismusTötet (ableismus.de) hoffen er und sein Team, mehr Aufmerksamkeit auf das Thema Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ziehen zu können. Insbesondere, was stationäre Einrichtungen betrifft. "Es darf nicht bleiben, wie es ist", sagt Krauthausen.
Sozialverband: Heime brauchen Gewaltschutzkonzepte
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sieht dringenden Änderungsbedarf. Eine staatlich finanzierte, unabhängige Beschwerdestelle hält sie dabei nicht für sinnvoll. Diese sei ein "zahnloser Tiger", weil bei Missständen in Heimen nur die Aufsichtsbehörden der Länder eingreifen könnten.
Bentele sagt t-online: "Sinnvoller ist es, Behinderteneinrichtungen zur Vorlage wirksamer Gewaltschutzkonzepte zu verpflichten. Zugleich müssen alle Bundesländer für deren lückenlose Umsetzung sorgen. Beschwerdestellen sollten auf Länderebene eingerichtet werden – mit klaren Verantwortlichkeiten und wirksamen Durchgriffsrechten."
- Eigene Recherchen