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Post über Fußballspieler: Ermittlung gegen Palmer eingestellt


Keine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung
Post über Fußballspieler: Ermittlung gegen Palmer eingestellt

Von dpa
02.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer: Gegen den Grünen läuft ein Parteiausschlussverfahren.Vergrößern des Bildes
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer: Gegen den Grünen läuft ein Parteiausschlussverfahren. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Fall machte Schlagzeilen: Grünen-Politiker Palmer hatte in einem Beitrag das N-Wort genutzt. Gegen ihn läuft deswegen ein Parteiausschlussverfahren – strafbar war es allerdings nicht.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen einer Äußerung auf Facebook über den Fußballer Dennis Aogo ist eingestellt worden. Nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung liege eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nicht vor, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Tübingen am Donnerstag mit.

Kritik oder Diskussionsbeiträge dürften auch polemisch, pointiert oder überspitzt vorgebracht werden, hieß es zur Begründung. In der Äußerung Palmers liege weder ein "Aufstacheln zum Hass" noch ein "Angriff auf die Menschenwürde" im Sinne des Strafgesetzbuches.

Kein Strafantrag von Aogo

Es habe insgesamt drei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Palmer gegeben. Der Betroffene selbst habe keinen Strafantrag gestellt, hieß es. Da Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten verfolgt würden, sei der Kommentar Palmers nicht auf eine ehrverletzende Beleidigung geprüft worden.

Palmer hatte Anfang Mai in einem Beitrag über den früheren Nationalspieler Aogo, der einen nigerianischen Vater hat, das sogenannte N-Wort benutzt. Mit diesem Begriff wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben. Gegen Palmer läuft deshalb inzwischen ein Parteiausschlussverfahren. Palmer betonte damals, seine Äußerung sei ironisch gemeint gewesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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