Mitgliedschaft in Bündnis für Toleranz AfD verliert Klage gegen bayerischen Landtag

Erst ist die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, nun hat der Verfassungsgerichtshof in München eine Klage der Rechtspopulisten abgewiesen. Doch das war nicht die letzte Klage der Partei.
Der bayerische Landtag kann nach einer gescheiterten Klage der AfD-Fraktion Mitglied in dem gegen Rechtsextremisten gerichteten "Bündnis für Toleranz" bleiben. Der Verfassungsgerichtshof in München wies eine Klage der Rechtspopulisten am Mittwoch ab. Die Mitgliedschaft in dem Bündnis verletzt laut Urteil nicht die Neutralitätspflicht des Staates.
Die AfD wollte die Mitgliedschaft des Landtags in dem 2005 auf Initiative der Kirchen gegründeten Toleranzbündnis aufkündigen. Das hatte der Ältestenrat des Landtags abgelehnt, daraufhin hatte die AfD Bayerns höchstes Gericht angerufen.
Zweiter Streitpunkt steht noch aus
Der Verfassungsgerichtshof wird am Nachmittag noch in einem zweiten Fall mit einer Klage der AfD befasst sein. Die AfD will für sich die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags erstreiten, das den bayerischen Verfassungsschutz überwacht.
Derzeit hat das Gremium nur sechs statt der üblichen sieben Mitglieder. Die AfD hat zwar gemessen an ihrer Fraktionsstärke im Landtag ein Vorschlagsrecht, die übrigen fünf Fraktionen hatten die AfD-Kandidaten jedoch mehrfach durchfallen lassen, weil sie diese für nicht vertrauenswürdig halten.
- Nachrichtenagentur dpa