Neuer Ärger für Scheuer Manche Bundesländer kehren zu altem Bußgeldkatalog zurück
Seit Ende April gilt für Raser: Schon beim ersten Mal ist der Lappen weg. Doch durch einen kleinen formalen Fehler wird die unliebsame Novelle nun ungültig. Das sorgt für neue Kritik an Verkehrsminister Scheuer.
Seit Ende April gilt für Deutschlands Autofahrer ein neuer, deutlich strengerer Bußgeldkatalog. Bis jetzt. Wegen eines Formfehlers im Gesetz setzen die ersten Länder die Regelungen wieder außer Kraft und kehren zum alten Bußgeldkatalog zurück. Dazu hatte das Bundesverkehrsministerium aufgerufen.
Das Saarland hat als erstes Land die Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog angekündigt, auch Schleswig-Holstein arbeitet nach Informationen der "Welt" an einer entsprechenden Regelung. Der offizielle Grund sei ein kleiner Formfehler, der bei den Amtsgerichten für den Eingang zahlreicher Klagen gesorgt habe.
Bisher gibt es für die Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog keine bundeseinheitliche Lösung. So bleiben etwa in Niedersachsen die aktuellen Bußgeldbescheide zunächst gültig. Das Bundesverkehrsministerium arbeite an einer umfassenden Lösung und will auch einen neuen Vorschlag für die Änderung der Straßenverkehrsordnung vorlegen.
Pistorius: Raserei ist Todesursache Nummer eins auf Straßen
Die Causa sorgt für erneute Kritik an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der zuvor die strengen Regelungen des neuen Bußgeldkatalogs als "unverhältnismäßig" bezeichnet hatte. So sollten Fahrer, die innerorts um 21 oder außerorts mit um Stundenkilometer zu schnell waren, direkt nach dem ersten Vergehen Fahrverbote erhalten. Niedersachsens Ministerpräsident Boris Pistorius sagte der "Welt", dass es "besondere Chuzpe braucht, die Schlamperei in der Umsetzung des Gesetzes zu nutzen, um eine unliebsame Regelung auszuhebeln". Und weiter: "Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen. Wir sollten uns dem Wohle unserer Bevölkerung verpflichten und nicht dem einiger lauter Lobbyisten."
Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff findet Scheuers Verhalten "mehr als irritierend". Es gebe keinen Grund, die Regelungen zugunsten von Rasern zurückzunehmen.
Bei dem Formfehler handelt es sich um eine unzureichende Angabe der Rechtsgrundlage für die neue Verordnung. Da diese nicht vollständig zitiert wurde, sei juristisch davon auszugehen, dass die neuen Fahrverbote nicht rechtmäßig sind, heißt es von Experten.