Urteil zur Meinungsfreiheit AfD-Politiker Höcke darf Faschist genannt werden
Bei der Gegendemonstration zu einem AfD-Fest in Eisenach war der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke als Faschist betitelt worden. Das Verwaltungsgericht Meiningen stufte dies nun als rechtmäßig ein.
Nach einer Gerichtsentscheidung durfte der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke bei einer Demonstration in Eisenach als Faschist bezeichnet werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom Donnerstag hervor. Das Dokument kursiert seit einigen Tagen im Netz, mehrere Medien hatten darüber am Wochenende berichtet. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Montag die Echtheit des Dokuments. Die AfD kritisierte die Entscheidung.
Hintergrund ist ein sogenanntes Familienfest der AfD am vergangenen Donnerstag in Eisenach und eine Gegendemonstration, die im Vorfeld unter dem Titel "Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke" angemeldet wurde. Die Stadt Eisenach stellte für den Gegenprotest die Auflage, dass die Bezeichnung Faschist während der Versammlung untersagt wird. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Bezeichnung als Beleidigung strafrechtlich relevant sei.
Ausführliche Begründung der Demonstraten
Dagegen wehrten sich die Gegendemonstranten gerichtlich und beriefen sich in dem Eilverfahren auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. In der ausführlichen Begründung ihres Antrags zitieren sie Äußerungen Höckes und führen auch Einschätzungen von Sozialwissenschaftlern und Historikern an.
Das Gericht folgte der Argumentation der Gegendemonstranten, die ausreichend glaubhaft gemacht hätten, dass "ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht", wie es in dem Beschluss heißt. Das Verwaltungsgericht musste bei dieser Einzelfallentscheidung zwischen der "Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot" abwägen.
"Auseinandersetzung in der Sache" vorrangig
Laut Beschluss der Richter gehe es in dem Fall um eine "die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hinsichtlich eines an prominenter Stelle agierenden Politikers". Damit stehe die "Auseinandersetzung in der Sache" und nicht die "Diffamierung der Person im Vordergrund". Gegen die Entscheidung können die Prozessbeteiligten noch Rechtsmittel einlegen.
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Die Thüringer AfD reagierte empört auf die Entscheidung. "Das Urteil ist eine Schande für einen Rechtsstaat", erklärte Stefan Möller, neben Höcke einer der beiden Landessprecher der Thüringer AfD, auf Anfrage. Es zeige eine Tendenz von Gerichten, "den Schutz der Persönlichkeit von Politikern selbst bei schwer ehrabschneidenden Anfeindungen geringzuschätzen", so Möller weiter.
- Nachrichtenagentur dpa