Anti-G-20-Proteste Ingewahrsamnahme von Demonstranten war rechtswirdig

Während des G-20-Gipfels nahmen Polizisten mehr als 120 Menschen in Gewahrsam. Ein Gericht entschied nun, in mehreren Fällen gab es dafür keinen Grund. Die Beamten missachteten gesetzliche Vorschriften.
Die Ingewahrsamnahme eines Italieners war rechtswidrig, der im vergangenen Juli protestierte gegen den G-20-Gipfel in Hamburg. Das entschieden die Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts, nach dem sie nun, elf Monate später, den Fall mündlich verhandelten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kläger hatte im Juli gemeinsam mit mehreren Italienern gegen den G-20-Gipfel demonstriert. Die Gruppe war von der Polizei kontrolliert und anschließend in eine Gefangenensammelstelle gebracht worden. Dort wurden sie eine Nacht lang festgehalten. Neben dem Mann hatten sieben weitere Italiener dagegen geklagt. Das Gericht teilte mit, dass es in diesen Fällen schriftlich urteilen werde.
Polizisten missachteten gesetzliche Vorschriften
Die Kammer sei, so hieß es, zu dem Schluss gekommen, dass die Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht unzulässig gewesen, weil der Kläger ein Versammlungsteilnehmer war und somit durch das Versammlungsrecht geschützt worden sei. Das hätten die Beamten missachtet. Ferner habe es keine Tatsachen gegeben, die es gerechtfertigt hätten, von einer unmittelbaren Gefahr auszugehen. Auch hätten die Beamten nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung eingeholt.
Die Polizei hatte die Ingewahrsamnahme begründet mit dem Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Doch das lässt eine derartige Maßnahme nur zu, "um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern". Polizisten hatten während des G-20-Gipfels mehr als 120 Menschen festgehalten in der Gefangenensammelstelle.
- dpa