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Bundestagswahl: BSW scheitert mit Anträgen auf Neuauszählung


Keine Neuauszählung der Bundestagswahl
BSW verliert vor dem Bundesverfassungsgericht

Von dpa, t-online, reuters, jse

Aktualisiert am 13.03.2025 - 21:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Sahra Wagenknecht: Die Anträge ihrer Partei wurden abgewiesen.Vergrößern des Bildes
Sahra Wagenknecht: Die Anträge ihrer Partei wurden abgewiesen. (Quelle: Michael Kappeler)
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Die Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt. Das BSW scheiterte mit entsprechenden Anträgen in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Damit kann das amtliche Endergebnis am Freitag festgestellt werden.

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Sowohl der Antrag des BSW, die Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten seien unzulässig.

Das BSW war bei der Bundestagswahl knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Parteigründerin und -namensgeberin Sahra Wagenknecht sprach danach unter anderem von "gigantischem Wahlbetrug". Es werde versucht, das BSW aus dem Parlament zu halten. Wer das versuche, erklärte Wagenknecht nicht.

BSW kann weiter Beschwerde einlegen

Am Freitag wird also zunächst der Wahlausschuss des Bundestages das amtliche Endergebnis feststellen. Dagegen kann in der ersten Stufe innerhalb von zwei Monaten Einspruch erhoben werden. Jeder Wahlberechtigte ist dazu berechtigt. Wörtlich heißt es in Artikel 41 des Grundgesetzes: "Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages." Zunächst prüft also der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die Einwände. Danach entscheidet der Bundestag darüber.

Weist der Bundestag die Einwände zurück, gilt: "Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig." Karlsruhe entscheidet dann endgültig, ob die Wahl fehlerhaft war. Das Verfassungsgericht wird regelmäßig wegen mutmaßlicher Wahlfehler angerufen. Es greift allerdings nur ein, wenn die Fehler zu einer Änderung der Sitze im Bundestag führen.

Trotz der Ablehnung des Eilantrags kann das BSW also weiter eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen. Das zweistufige Verfahren dauert in der Regel viele Monate.

Wagenknecht nennt Entscheidung "bedauerlich"

Wagenknecht ließ am Donnerstagabend durchblicken, dass sie den Weg über die Wahlprüfungsbeschwerde beschreiten könnte. Es spreche "wenig" dafür, dass die Stimmenzahl des amtlichen Endergebnissen mit dem "tatsächlichen Ergebnis der Bundestagswahl" übereinstimme, teilte die Parteigründerin mit. Die bisherigen Überprüfungen seien "extrem unvollständig" gewesen. "Dass selbst diese relativ wenigen Überprüfungen dazu geführt haben, dass über 4.000 Stimmen zusätzlich für das BSW gefunden wurden, ist ein Indikator dafür, dass das BSW die 5-Prozent-Hürde tatsächlich überschritten haben könnte."

Auch unabhängig von ihrer Partei tue es der Demokratie nicht gut, "wenn systematische Zählfehler zu Lasten einer Partei nicht vollständig korrigiert werden", hieß es weiter in der Mitteilung.

Wagenknecht bezeichnete es als "bedauerlich", dass das Gericht ihren Anträgen nicht gefolgt sei. "Es zeigt, dass es erheblichen Reformbedarf gibt, was die juristischen Möglichkeiten der Wahlprüfung angeht", forderte sie. "Es kann nicht sein, dass wenn es bei der Auszählung zu offensichtlichen Fehlern gekommen ist, eine Partei keinen direkten Anspruch auf Überprüfung des Wahlergebnisses hat. Nicht einmal bei so knappen Ergebnissen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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