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Neue Grundsicherung statt Bürgergeld – härtere Sanktionen für Verweigerer


Neue Grundsicherung soll Bürgergeld ersetzen
"Vollständiger Leistungsentzug"

Von t-online, FIN

Aktualisiert am 09.03.2025 - 08:52 UhrLesedauer: 2 Min.
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Im Video: CDU-Chef Merz erklärt, in welchen Punkten sich Union und SPD geeinigt haben. (Quelle: reuters)
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SPD und Union erzielten eine Einigung in ihren Sondierungsgesprächen. Im Fokus steht unter anderem die Reform der Sozialpolitik mit einer neuen Grundsicherung.

Die Spitzen von SPD und den Unionsparteien CDU/CSU haben in den Sondierungsgesprächen eine Einigung erzielt. Nach mehr als einer Woche intensiver Verhandlungen empfehlen sie ihren Parteien nun, in die Koalitionsverhandlungen einzutreten. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben sie erste Einblicke in die Themen, bei denen bereits eine Übereinkunft erreicht wurde.

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Unter anderem verkündete CDU-Chef Friedrich Merz eine Neuausrichtung der Sozialpolitik: Man wolle sich vom Bürgergeld – einem gemeinsamen Projekt der Ampelkoalition – verabschieden und stattdessen eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende einführen, die weitreichende Änderungen mit sich bringt.

Neue Grundsicherung: Was ist das Bürgergeld?

Im bisherigen System erhalten Menschen finanzielle Unterstützung, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ziel des Bürgergelds ist es, eine existenzsichernde Leistung bereitzustellen. Seit 2024 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 563 Euro pro Monat. Darüber hinaus können Bürgergeld-Empfänger zusätzliche Leistungen wie Wohn- und Heizkosten erhalten.

In der Vergangenheit wurde das Bürgergeld stark kritisiert, da es angeblich nicht genügend Anreize zur Arbeitsaufnahme biete. Kritiker bezeichneten die Regelung teils als eine Art "bedingungsloses Grundeinkommen" – eine Einordnung, die faktisch jedoch nicht zutrifft.

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Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld – Was sind die Pläne?

Das angestrebte System von Union und SPD soll die Vermittlung in Arbeit stärker in den Fokus rücken. Dafür sollen die Jobcenter mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Für arbeitsfähige Menschen soll künftig wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Das bedeutet, dass die schnelle Vermittlung in eine zumutbare Beschäftigung oberste Priorität hat, während längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen oder Weiterbildungen nachrangig behandelt werden sollen. Lediglich bei Vermittlungshemmnissen wie fehlenden fachlichen Qualifikationen oder Sprachbarrieren sollen weiterbildende Maßnahmen zum Einsatz kommen.

Wer arbeitsfähig ist, aber wiederholt zumutbare Jobangebote ablehnt, muss mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Das würde für die Betroffenen faktisch den Verlust ihrer Existenzsicherung bedeuten. Ziel sei es "großangelegten Sozialleistungsmissbrauch" zu beenden.

Verwendete Quellen
  • Papier zu den Ergebnissen der Sondierungen von CDU, CSU und SPD
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