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Migration: So viele straffällig gewordene Asylbewerber müssten ausreisen


Bericht liefert Zahlen
Tausende straffällig gewordene Ausreisepflichtige in Deutschland

Von afp
04.03.2025 - 16:43 UhrLesedauer: 1 Min.
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Stacheldraht vor einem Flugzeug: "Es ist ein großes Problem, wenn die Behörden nicht den perfekten Überblick haben." (Quelle: Christoph Hardt)
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In Deutschland halten sich mindestens 7.000 Menschen auf, die eigentlich ausreisen müssten. Genaue Zahlen gibt es aber nicht.

In Deutschland leben einem Bericht zufolge mehr als 7.000 ausreisepflichtige Asylbewerber, die straffällig geworden sind. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des ARD-Magazins "Report Mainz" unter den deutschen Kommunen. Die Sendung sollte am Dienstagabend im SWR ausgestrahlt werden. Die Delikte reichen demnach vom Fahren ohne Ticket über Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zu Diebstahl, Körperverletzung und Mord.

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Da allerdings nur 40 Prozent der Kommunen antworteten und dabei nur 17 Prozent der kreisfreien Städte und Landkreise konkrete Aussagen zu ausreisepflichtigen straffällig gewordenen Asylbewerbern treffen konnte, dürfte die Dunkelziffer "aber höher sein", heißt es in dem Bericht. Viele Kommunen hätten auf fehlende Zahlen und Informationen verwiesen.

Nur Bayern antwortet

Auf Landesebene machte "Report Mainz" zufolge nur Bayern konkrete Angaben – demnach liegt allein dort der Anteil an Straftätern unter den Ausreisepflichtigen bei knapp 20 Prozent, das seien rund 5.000 Menschen. Das Bundesinnenministerium verwies auf Anfrage des Senders auf die Zuständigkeit der Länder.

Viele Behörden seien angesichts der zum Teil großen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen Jahren "überfordert", zitierte der Sender den Migrationsrechtler Daniel Thym von der Universität Konstanz. "Es ist ein großes Problem, wenn die Behörden nicht den perfekten Überblick haben", fügte er hinzu.

Viele Landkreise und Städte wiesen in der Umfrage tatsächlich darauf hin, dass die Abschiebung auch einzelner Menschen in vielen Fällen sehr kompliziert sei. So verlangten einige Drittstaaten sogenannte "Freiwilligkeitserklärungen" der abzuschiebenden Asylbewerber, um etwa einen fehlenden Pass zu ersetzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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