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ÖRR-Reform: Deutliche Einschnitte und steigender Beitrag


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Reform der Öffentlich-Rechtlichen
Das dürfte viele erzürnen

MeinungVon Mauritius Kloft

25.10.2024Lesedauer: 3 Min.
Tagesschau-Sprecherin Susanne Daubner: Informationsangebote könnten der Rundfunk-Reform zum Opfer fallen.Vergrößern des Bildes
Tagesschau-Sprecherin Susanne Daubner: Informationsangebote könnten der Rundfunk-Reform zum Opfer fallen. (Quelle: NDR/Hendrik Lüder)

Die geplante ÖRR-Reform markiert einen Wendepunkt: Zahlreiche Spartensender und Hörfunkstationen werden eingestellt. Der Beitrag dürfte dennoch steigen. Das ist logisch – dürfte viele Menschen aber erzürnen.

Es könnte die größte und einschneidendste Reform in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden: Die Bundesländer haben unter anderem beschlossen, viele Spartensender von ARD und ZDF einzustellen. Auch zahlreiche Radiosender fallen weg.

Gut so, diese Reform ist überfällig. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in den vergangenen Jahren massiv aufgebläht worden. Wenig verwunderlich also, dass die Ministerpräsidenten sich hier einig waren. Doch ein Manko bleibt. Denn der Rundfunkbeitrag wird voraussichtlich steigen – ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat.

Blickt man auf die Konstruktion des ÖRR, ist der Schritt zwar logisch und gegeben. Bei vielen Menschen dürfte er dennoch auf Unverständnis stoßen – und Wasser auf die Mühlen der AfD sein, die gegen einen vermeintlichen "Staatsfunk" schießt.

ÖRR ist deutlich angeschwollen

Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland eine wichtige Funktion einnimmt, steht außer Frage. Gerade vor dem Hintergrund von Fake News und Desinformationen in sozialen Medien. Und auch, dass es sich dabei eben nicht um einen Staatsfunk handelt, der nur im Sinne der Regierung berichtet – selbst wenn es sicherlich inhaltliche Kritik an vielen Programmen und Berichten von ARD, ZDF und Co. gibt.

Auch steht nicht zur Debatte, dass der ÖRR deutlich angeschwollen ist – und jährlich zig Milliarden verschlingt. Im vergangenen Jahr belief sich der Ertrag an den ÖRR auf satte neun Milliarden Euro. Alles andere als eine umfassende Reform wäre eine Farce gewesen. Gerade in Zeiten, in denen die Wirtschaft darbt und auch viele Bürger sparen müssen.

Die Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunkstationen in Deutschland soll von 70 auf 53 gesenkt werden. Außerdem sollen Spartenfernsehsender zusammengeführt werden. Im Bereich Information, Bildung und Dokumentation solle es zwei Angebote geben, im Bereich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene drei. Erhebliche Einschnitte beschlossen die Länderchefs zudem bei den Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Sender für Sportrechte.

Die Länder müssen sich einig sein

Vertagt wurden jedoch die Finanzen, genauer: die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag, den alle Haushalte und Firmen zahlen müssen – auch wenn sie keinen Fernseher oder Radio besitzen oder ARD und ZDF nicht schauen wollen. Im Dezember wollen die Länder zu diesem Punkt noch einmal zusammenkommen. Denn mehrere Länder, unter anderem Bayern unter Markus Söder (CSU) oder Sachsen-Anhalt unter Reiner Haseloff (CDU), waren gegen die Anhebung.

Und das ist der Knackpunkt. Denn: Den Ländern sind bei der Anpassung des Rundfunkbeitrags enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Auch damit der ÖRR nicht so leicht abgeschafft werden kann. Stichwort: Rundfunkfreiheit. Entscheidend ist, dass die Länder sich über alle Schritte einig sind.

Das liegt an der Konstruktion der Anpassung des Rundfunkbeitrags. Diese läuft in drei Schritten ab: Zunächst melden die Rundfunksender einen Finanzbedarf an. Auf der Basis berechnet die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den künftig notwendigen Rundfunkbeitrag. Das Expertengremium hat dieses Mal die Erhöhung um 58 Cent festgelegt. Anschließend müssen die Länder der Erhöhung zustimmen. Und zwar alle.

 
 
 
 
 
 
 

Nur Symbolpolitik

Was geschieht, wenn das nicht passiert, ließ sich 2021 beobachten. Damals sperrte sich Sachsen-Anhalt als einziges Land gegen einen höheren Rundfunkbeitrag – der aber doch kam, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rundfunkfreiheit als verletzt ansah. Es gilt nun also als ausgemacht, dass der Rundfunkbeitrag wie geplant steigen wird.

Für jetzt heißt das: Entweder geben die Ministerpräsidenten, die dagegen gestimmt haben, im Dezember klein bei – oder die Sender rufen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Und das wird wohl urteilen, dass die Erhöhung rechtens ist.

Die jetzige Uneinigkeit ist daher hauptsächlich eins: ein Fingerzeig in Richtung ARD und ZDF, ein Aufbegehren gegen die Intendanten Kai Gniffke und Norbert Himmler. Mehr als ein solches Symbol aber nicht. Zu hoffen bleibt, dass die Rundfunkreform mittelfristig Wirkung zeigt – sodass auch der Rundfunkbeitrag sinken kann.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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