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Stephan Brandner: AfD-Politiker muss 50.000 Euro wegen Beleidigung zahlen


Journalistin beleidigt
AfD-Vorstand Brandner muss Tausende Euro Ordnungsgeld zahlen

Von t-online, mak

Aktualisiert am 31.07.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0300583493Vergrößern des BildesStephan Brandner beim AfD-Parteitag 2023: Der Politiker wird zum völkisch-nationalistischen Flügel um Björn Höcke gezählt. (Quelle: IMAGO/Revierfoto)

AfD-Bundesvorstand Stephan Brandner muss ein hohes Ordnungsgeld zahlen. Er hatte eine Journalistin mehrfach als "Faschistin" beleidigt.

Für AfD-Bundesvorstand Stephan Brandner wird es teuer: Der Politiker muss ein hohes Ordnungsgeld zahlen, weil er die "Spiegel"-Journalistin Ann-Kathrin Müller mehrfach in sozialen Medien beleidigt hatte. Das berichtet Müller auf der Plattform X.

Demnach hatte Brandner, der seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages ist, Müller in Beiträgen mehrfach als "Faschistin" bezeichnet – offenbar als Retourkutsche dafür, dass sie "faschistische Züge" bei der AfD festgestellt hatte. Brandner wird zum völkisch-nationalistischen Flügel der AfD gezählt und gilt als Vertrauter des rechtsextremen Björn Höcke.

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Doch was ist genau vorgefallen? Bereits im Januar hatte das Landgericht Berlin Brandner untersagt, Müller eine "Faschistin", "Oberfaschistin" oder "Spiegel-Faschistin" zu nennen – und erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung. Weil er dagegen verstoßen hatte, indem er nicht alle Beiträge löschte, muss er 20.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, schreibt Müller.

"Doch das ist nicht alles", so die Journalistin. Am Abend der Europawahl habe er sie erneut beleidigt. "Das wird nun noch teurer, hat das LG Berlin entschieden: Weitere 30.000 Euro kommen hinzu, plus die Verfahrenskosten", so Müller weiter. "Also 50.000 Euro, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte." Sie betont noch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

Gericht: Brandner habe "fahrlässig" gehandelt

Laut Müller schreibt das Landgericht Berlin, Brandner habe "zumindest fahrlässig" gehandelt, indem er die Beleidigung trotz Verbots wiederholte. Es soll "ausreichen", um ihn "künftig zur Einhaltung gerichtlicher Gebote anzuhalten".

Zudem laufe ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung gegen den AfD-Mann, schreibt Müller. Brandner hätte außerdem jedem eine "großzügige" Belohnung versprochen, der sie Faschistin nennt, ohne juristisch belangt zu werden – nachdem ihm die Bezeichnung erstmals untersagt worden sei, heißt es weiter. "Mal schauen, wie der Rechtsstaat das so findet."

X-Account ist deaktiviert

Derzeit hat Brandner seinen Hauptaccount auf X mit zuletzt knapp 75.000 Followern deaktiviert. Auf einem neuen Account, der seit Anfang Juli existiert, schrieb Brandner am 8. Juli, man nutze "die Wahlkreis- & Wahlkampfwochen (manche nennen es fälschlich auch Sommerpause)" zum Renovieren, Polieren und Säubern des "großen" Accounts. Ob dieser Schritt mit dem juristischen Streit mit Müller zu tun hat, schreibt er nicht.

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Brandner hat bereits mehrere Eklats ausgelöst. So gab es in der vergangenen Wahlperiode Streit um den Vorsitz des Rechtsausschusses im Bundestag. Damals hatte der AfD-Abgeordnete und Jurist Brandner zwar zunächst in geheimer Wahl die notwendige Mehrheit erhalten, um den Vorsitz im Rechtsausschuss zu übernehmen. Im November 2019 wurde er aber wieder abberufen – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags.

Hintergrund waren Beiträge Brandners auf dem Netzwerk X, die als antisemitisch gewertet wurden. Die damalige Fraktionsvize der SPD, Eva Högl, hatte zu dem Vorfall im November 2019 gesagt: "Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss. Das hat er wiederholt unter Beweis gestellt."

Verwendete Quellen
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