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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vereitelter Putschversuch Polizei stellt "Reichsbürger"-Schatz sicher – und gibt ihn zurück
Während einer Razzia gegen "Reichsbürger" schaffte ein Mann Koffer und Taschen zur Seite. Der Inhalt: viel Bargeld, Messer und Unterlagen. Die Polizei stellte sie dennoch sicher. Jetzt hat er das Geld wieder.
Im Zuge der Ermittlungen zum vereitelten mutmaßlichen "Reichsbürger"-Putsch hat die Polizei 175.000 Euro Bargeld sichergestellt – und sie wenige Monate später wieder ausgezahlt. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor, der t-online vorliegt.
Demnach hatte die Polizei während einer größeren Razzia im März Wohnung und Fahrzeuge eines Mannes durchsucht, der eine Verschwiegenheitsverpflichtung der Gruppe unterzeichnet und in Kontakt mit Führungspersonen der mutmaßlichen Terrorgruppe gestanden haben soll.
Drei Koffer und drei Taschen
Obwohl er bis heute nicht als Beschuldigter im Verfahren gilt, wandte er sich den Ermittlungen zufolge während der Razzia am frühen Morgen um 6.15 Uhr an einen Zeugen. Übergeben habe er ihm drei Koffer und drei Taschen "mit der Bemerkung (...), er müsse diese bei ihm 'zwischenlagern', da die Polizei gerade bei ihm durchsuche", heißt es im Beschluss. Der Zeuge händigte die Koffer und Taschen demnach wenige Stunden später der Polizei aus.
Der Inhalt ist bemerkenswert: Neben 175.000 Euro Bargeld fand die Polizei darin 71 offenbar wertvolle Messer, dazu zahlreiche Schmuckstücke und Dokumente. An seiner Wohnadresse wurden außerdem zwei Laptops, ein Tablet, Speichermedien wie ein USB-Stick und eine Festplatte, eine Drohne und ein Navigationsgerät sichergestellt.
Der Mann beantragte anschließend die Herausgabe. Seine Begründung: Das Geld stamme aus seinem Geschäftsbetrieb. Die Generalbundesanwaltschaft stimmte dem zu, woraufhin die Behörde das Geld, den Schmuck, die Unterlagen und weitere Gegenstände zurückgab.
Die Messer im Wert von angeblich mindestens 60.000 Euro und Speichermedien behält die Behörde allerdings weiter ein. Zwar hätten die Waffen keinen Bezug zum Ermittlungsverfahren, sie seien aber verbotswidrig in einem unverschlossenen Behältnis transportiert worden, weswegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten sei. Auch die Speichermedien bleiben vorerst sichergestellt. Es gebe weiterhin Anhaltspunkte dafür, dass ihre Auswertung beweisrelevante Daten für das Terrorverfahren um Prinz Reuß ergeben könne.
- Eigene Recherchen