Energiewende Heizungsgesetz soll Hürde im Bundestag nehmen
Nach monatelangen Streits und Nachverhandlungen soll das Heizungsgesetz nun in den Bundestag kommen. Ende der Woche ist die zweite und dritte Lesung geplant.
Das Heizungsgesetz soll an diesem Freitag im Bundestag beschlossen werden. Die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes sind für 9 Uhr geplant, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin aus der Ampelkoalition erfuhr.
Um die Pläne für Klimaschutz-Vorgaben für Heizungen hatte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP monatelang gestritten, es gab mehrmals Nachverhandlungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD).
Erneuerbare Energien fördern
Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen des GEG gelten ab 2024 unmittelbar nur für Neubaugebiete.
Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen – damit Eigentümer entscheiden können, was sie machen. Hier lesen Sie, was die Änderungen konkret für Sie bedeuten.
- Nachrichtenagentur dpa