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Abschiebungen: So viele Menschen schiebt Deutschland ab – und so viele nicht


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Zahlen zum Flüchtlingsgipfel
Darum scheitern so viele Abschiebungen in Deutschland


Aktualisiert am 11.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Polizisten begleiteten einen Mann auf einen Abschiebeflug (Archivbild): Viele Ausreisepflichtige in Deutschland können nicht abgeschoben werden.Vergrößern des Bildes
Polizisten begleiteten einen Mann zu einem Abschiebeflug (Archivbild): Viele Ausreisepflichtige in Deutschland können nicht abgeschoben werden. (Quelle: Michael Kappeler)
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Beim Flüchtlingsgipfel wollen Bund und Länder ihren wochenlangen Streit beenden. Neben den Kosten geht es auch um die Frage, warum so viele Abschiebungen scheitern.

Die Asylpolitik und der Umgang mit Geflüchteten stehen nicht zum ersten Mal im Mittelpunkt eines Streits zwischen Bund und Ländern. Doch mittlerweile scheinen die Fronten so verhärtet, dass man am Mittwoch zu einem Sondergipfel zusammenkommt, der, so die Hoffnung, endlich eine Einigung bringen soll.

Neben der Frage, ob der Bund sich stärker an der Versorgung Geflüchteter beteiligen sollte, was die Länder fordern, geht es um einen weiteren Streitpunkt: die Abschiebung ausreisepflichtiger Menschen. Dabei nämlich hakt es in Deutschland. 2022 gab es deutlich mehr fehlgeschlagene als durchgeführte Abschiebungen.

Schon im Februar forderte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine schnellere Abschiebung von Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wird. "Wenn Deutschland Menschen Schutz garantiert, die verfolgt werden, müssen diejenigen, die diesen Schutz nicht beanspruchen können, wieder zurück in ihre Heimat gehen", so der Kanzler damals zur "Bild am Sonntag".

Nun soll der Flüchtlingsgipfel eine Lösung bringen. Tatsächlich sind derzeit mehr als 300.000 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig – aber wie viele von ihnen werden wirklich abgeschoben? Gibt es Länder, in die niemand abgeschoben werden darf? Und warum scheitern so viele Abschiebungen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Menschen wurden im vergangenen Jahr abgeschoben?

2022 hat die Bundesrepublik Deutschland 12.945 Menschen abgeschoben. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums für Inneres und Heimat auf eine Kleine Anfrage der Linken vom 25. Januar 2023 hervor. Vor der Corona-Pandemie war die Zahl der Abschiebungen deutlich höher. Im Jahr 2019 schob Deutschland 22.097 Menschen ab, 2018 waren es 23.617 Personen.

Das Ministerium für Inneres und Heimat erklärte außerdem, unter den Abgeschobenen seien 2.196 Minderjährige gewesen. 10.777 Menschen seien auf dem Luftweg, 2.091 auf dem Landweg und 77 Menschen auf dem Seeweg abgeschoben worden.

23.337 Abschiebungen konnten im vergangenen Jahr nicht durchgeführt werden. Das hat mehrere Gründe – etwa abgesagte Abschiebeflüge wegen schlechten Wetters oder Abwesenheit der Abzuschiebenden am geplanten Tag der Ausweisung.

Wie viele Menschen sind ausreisepflichtig?

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 304.308 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig, teilte die Bundesregierung am 20. Februar 2023 nach einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion mit. Allerdings verfügt die Mehrheit von ihnen, nämlich 248.145 Personen, über eine Duldung, kann also nicht abgeschoben werden.

Die Zahl der sogenannten unmittelbar Ausreisepflichtigen liegt bei 56.163. Unmittelbar ausreisepflichtig heißt, dass diese Menschen direkt abgeschoben werden könnten.

Warum ist die Zahl der Geduldeten so hoch?

Eine Duldung kann eine Person aus verschiedenen Gründen bekommen – etwa wenn ihre Abschiebung aus humanitären Gründen nicht durchgeführt werden kann, sie eine qualifizierte Berufsausbildung begonnen oder eine schwere Erkrankung hat.

Das trifft auf viele Menschen in Deutschland zu. Ein gesicherter Aufenthalt ist die Duldung allerdings nicht: Rein rechtlich können Geduldete jederzeit abgeschoben werden.

Seit 2015 können sie allerdings eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür sind sie qualifiziert, wenn sie schon mehr als acht Jahre in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Auch Jugendliche und Heranwachsende können die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das geht dann, wenn sie mindestens vier Jahre in Deutschland leben und einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben.

In welche Länder schiebt Deutschland Geflüchtete ab?

Die meisten Menschen, nämlich 908, schob Deutschland im Jahr 2022 nach Georgien ab. Direkt dahinter folgen Albanien mit 846 Abschiebungen und Nordmazedonien, wohin 807 Menschen abgeschoben wurden.

Außerdem gab es 778 Abschiebungen nach Serbien, 650 nach Spanien, 631 nach Polen, 570 nach Österreich, 564 nach Frankreich, 556 in die Republik Moldau, 515 in die Türkei und 501 nach Italien.

Die übrigen Abschiebungen gingen in eine Reihe weiterer Länder, darunter der Irak, die Mongolei und Kenia.

Wohin darf man keine Menschen abschieben?

Der Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass Menschen nicht in Länder abgeschoben werden dürfen, wenn ihr Leben oder ihre Freiheit dort wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aufgrund ihrer politischen Überzeugung bedroht wird.

Die Entscheidung darüber trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es gibt allerdings auch sogenannte nationale Abschiebeverbote. Diese gelten für Länder, in die Deutschland pauschal nicht abschiebt. Das betrifft derzeit Russland, Belarus, Afghanistan, die Ukraine und den Iran.

Das Innenministerium in Niedersachsen fordert außerdem, wegen des Konflikts im Sudan keine Menschen mehr dorthin abzuschieben. "Faktisch gibt es ohnehin absolut keine Möglichkeit, dort gerade Abschiebeflüge durchzuführen", erklärte ein Sprecher des Ministeriums dem NDR im April.

Verwendete Quellen
  • bundestag.de: "Abschiebungen im Jahr 2022"
  • dserver.bundestag.de: "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/5277 –"
  • bpb.de: "Abschiebungen in Deutschland"
  • dserver.bundestag.de: "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 20/5372 –"
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