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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Experte über BSW-Ergebnis "Das ist ein schwerer Wahlfehler"
Das BSW kommt nicht in den Bundestag. Jetzt will die Partei von Sahra Wagenknecht rechtliche Schritte prüfen – weil offenbar Tausende Auslandsdeutsche nicht wählen konnten. Ein Experte ordnet das ein.
Nach dem sehr knappen Abschneiden bei der Bundestagswahl erwägt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine rechtliche Überprüfung des Ergebnisses. Dies kündigten die Vorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali in Berlin an. Wagenknecht legte sich vorerst nicht fest, ob sie an der Spitze der 2024 gegründeten Partei bleiben will.
Das BSW war bei der Bundestagswahl am Sonntag mit 4,97 Prozent der Stimmen denkbar knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Eine mögliche rechtliche Handhabe sieht die Parteispitze, weil von den mehr als 200.000 registrierten Wahlberechtigten im Ausland viele wegen kurzer Fristen ihre Stimme nicht hätten abgeben können. Auch t-online hatte im Vorfeld der Wahl über dieses mögliche Problem berichtet – lesen Sie hier die ganze Recherche.
Wagenknecht sagte, es hätten nur etwa 13.400 Stimmen zum Einzug in den Bundestag gefehlt. "Das ist nicht von der Hand zu weisen, dass das durchaus bei einer flächendeckenden Wahl der Auslandsdeutschen möglich gewesen wäre." Es stelle sich die Frage nach dem rechtlichen Bestand des Ergebnisses.
Doch wie wahrscheinlich ist es, dass die Wahl angefochten wird? Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht zumindest einen "schweren Wahlfehler".
t-online: Herr Boehme-Neßler, das BSW will eine Verfassungsklage prüfen. Wie realistisch ist dieses Vorhaben?
Volker Boehme-Neßler: Es ist realistischer, als man gedacht hätte. Trotzdem bin ich skeptisch.
Wieso?
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahl annullieren. Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang zwar noch nicht gemacht. Die einzige Ausnahme: Die Annullierung von Teilwahlen in Berlin bei der letzten Bundestagswahl. Aber grundsätzlich ist das Bundesverfassungsgericht sehr zurückhaltend. Das hat einen einfachen Grund: In der Demokratie ist der Bürger der Souverän. Der Bürger hat durch die Wahl entschieden, und in diese Entscheidung einzugreifen, tut sich das Bundesverfassungsgericht – zu Recht – sehr schwer. Das Problem ist aber nun: Es gibt einen Fehler.
Welchen?
Dass nicht wenige Stimmen der Auslandsdeutschen erst zu spät ankommen und nicht mitgezählt werden, ist ein schwerer Wahlfehler. Denn das verletzt den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Alle Bürger, die wählen wollen, müssen die Möglichkeit haben, zu wählen, und das war bei – vielleicht – Tausenden Wählern aus dem Ausland offenbar nicht gegeben.

Zur Person
Volker Boehme-Neßler (geboren 1962) ist Professor für öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg. Zuvor war er Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der HTW Berlin. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sind die Folgen der Digitalisierung auf die Demokratie.
Erklären Sie das bitte.
Die Problematik besteht darin, dass Wähler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, unter Umständen nicht rechtzeitig ihre Wahlunterlagen erhalten haben oder dass deren Stimmen gar nicht gezählt wurden, weil sie zu spät in Deutschland ankamen. Wie groß das Problem tatsächlich ist, wird sich erst in den nächsten Tagen herausstellen, wenn die Wahlbriefe eintrudeln und geprüft werden. Der entscheidende verfassungsrechtliche Punkt ist, dass das gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstößt.
Und dann?
Das Bundesverfassungsgericht hebt eine Wahl nicht einfach auf, nur weil es Unregelmäßigkeiten gibt. Es prüft, ob diese Wahlfehler mandatsrelevant sind – ob sie also die Sitzverteilung im Parlament beeinflusst haben könnten.
Bei dieser Wahl geht es um etwas mehr als 13.000 Stimmen, die dem BSW zur Fünfprozenthürde fehlen. Sprechen wir da bereits von Mandatsrelevanz?
Schwer zu sagen. Eine grobe Rechnung: Wenn die Auslandsdeutschen im gleichen Verhältnis gewählt hätten wie die Inlandswähler, dann würden die 13.000 Stimmen, die fehlen, etwa fünf Prozent aller Stimmen aus dem Ausland ausmachen. Dann müssten insgesamt 260.000 Stimmen zu spät angekommen sein. So viele Auslandsstimmen gibt es aber nicht.
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Rund 210.000 Bürger aus dem Ausland haben sich laut Bundeswahlleiterin für die Wahl registriert.
Richtig. Aber das Bundesverfassungsgericht verfolgt folgende Praxis: Es muss nicht mit mathematischer Genauigkeit nachgewiesen werden, dass der Wahlfehler das Ergebnis beeinflusst hat. Es reicht, wenn eine Möglichkeit besteht, dass das Wahlergebnis durch die Fehler verändert worden sein könnte. Bei einem so knappen Wahlausgang ist die Möglichkeit eines mandatsrelevanten Wahlfehlers gegeben. Es könnte – sehr theoretisch – ja auch sein, dass mehr als fünf Prozent der Auslandsdeutschen das BSW gewählt haben. Das wäre der erste Schritt in der Prüfung des Verfassungsgerichts. Es gibt aber noch einen zweiten Schritt.
Und zwar?
Der zweite Schritt ist eine Abwägung durch das Bundesverfassungsgericht: Ist der Fehler so gravierend, dass eine komplette Wahlannullierung erforderlich ist, oder gibt es eine Möglichkeit, den Fehler anders zu korrigieren? Lässt er sich vielleicht im Nachhinein noch "heilen"? Das Bundesverfassungsgericht versucht grundsätzlich, Wahlfehler zu reparieren, anstatt eine Wahl komplett aufzuheben. Eine naheliegende Lösung wäre, dass man die Wahlzettel, die nachweislich rechtzeitig abgeschickt wurden, aber verspätet ankamen, noch nachträglich mitzählt. Ich könnte mir vorstellen, dass das Verfassungsgericht so den Wahlfehler reparieren würde.
Allerdings dauert das ja, oder?
Korrekt, zunächst muss der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages angerufen werden – das ist die erste Instanz. Der Bundestag selbst entscheidet also zunächst, ob er den Wahlfehler anerkennt und die Wahl annulliert. Das wird nicht geschehen. Denn die Abgeordneten, die gerade erst gewählt wurden, müssten dann ihre eigene Wahl für ungültig erklären. Dass sie die menschliche und demokratische Größe dazu hätten, glaube ich nicht.
Dann wird das Verfahren aber in die nächste Instanz gehen: zum Verfassungsgericht.
Eben, das halte ich für realistisch. Doch das Wahlprüfungsverfahren am Verfassungsgericht kann Monate dauern. Bis ein Wahlfehler also geheilt wird, kann das bis zu 1,5 Jahre dauern.
Was würde das bedeuten?
Die Zusammensetzung des Bundestags könnte sich noch einmal ändern – und mit ihr die Mehrheitsverhältnisse, sollte das BSW nachträglich einziehen.
Halten Sie das für realistisch?
Auch das wird eine Abwägungssache werden. Denn das Verfassungsgericht muss beachten, dass wir bis dahin auf Basis der jetzigen amtlichen Ergebnisse eine – hoffentlich stabile und erfolgreiche – Regierung haben. Das Verfassungsgericht wird abwägen, ob es das wert ist, das Land ins Chaos zu stürzen. Da bin ich sehr skeptisch. Karlsruhe legt sehr großen Wert auf einen stabilen, arbeitsfähigen Bundestag. Wichtig ist aber: Falls das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass das Wahlergebnis anders hätte ausfallen müssen, hätte das nur Auswirkungen für die Zukunft. Alle bis dahin getroffenen Entscheidungen des Bundestages würden bestehen bleiben.
Das BSW wird dieses Thema in jedem Fall politisch ausschlachten. Immerhin hatte Sahra Wagenknecht angekündigt, dass sie sich aus der Politik zurückzieht, wenn sie verliert.
Jetzt kann sie argumentieren, dass die Wahl nicht korrekt abgelaufen ist und dass sie eigentlich doch genug Stimmen hätte bekommen können. Juristisch gesehen halte ich das Argument für wenig tragfähig. Politisch gesehen kann das BSW die Wahlfehler aber als Instrument nutzen.
Könnte das Verfassungsgericht denn die Politik dazu verdonnern, die Wahlgesetze zu ändern, damit ein solcher Fall nicht noch einmal vorkommt?
Nicht in diesem Verfahren. Aber grundsätzlich wäre es in einem anderen Verfahren möglich, das Bundeswahlgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
FDP-Politiker Konstantin Kuhle hat t-online bereits gesagt, dass er Änderungen im Wahlgesetz für notwendig hält. Zwar wird er das nun nicht umsetzen können, aber er hatte vorgeschlagen, dass Wahlunterlagen in den deutschen Konsulaten ausgedruckt und abgegeben werden können, sodass der Postweg entfällt.
Das wäre eine sinnvolle Sache. Eine andere Option wäre, dass die Wahlbriefe direkt in den Konsulaten abgegeben und vor Ort ausgezählt werden. Das sind winzige Änderungen, die man vornehmen kann – und die dafür sorgen, dass solche Wahlfehler in Zukunft nicht mehr vorkommen.
Glauben Sie, dass dies geschieht – selbst wenn das Wahlprüfungsverfahren ohne Erfolg bleibt?
Ganz sicher! Ich glaube, dass es langfristig Änderungen im Wahlrecht geben wird. Es ist jetzt erstmals in aller Deutlichkeit sichtbar geworden, dass es hier ein Problem gibt. Lange Zeit wurde das Thema der Auslandswahl als Randproblem betrachtet. Das Thema wird jetzt politisch diskutiert, und ich bin überzeugt, dass es Reformen geben wird. Für die Auslandsdeutschen wäre das eine gute Nachricht. Denn eine Sache ist wichtig.
Ja?
Es handelt sich nicht nur um Ausgewanderte, die kein Interesse mehr an Deutschland haben. Sondern auch um Expats, die etwa für ihre Firma für ein Jahr ins Ausland geschickt wurden und die an Politik interessiert sind. Menschen, die wiederkommen und mitbestimmen wollen. Das sind Menschen, die künftig wählen können sollten – und zwar ohne Probleme.
Herr Boehme-Neßler, ich danke Ihnen für das Gespräch!
- Telefoninterview mit Volker Boehme-Neßler
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa