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Buschmann will wohl Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisieren


Laut Eckpunktepapier
Bericht: Buschmann will Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisieren

Von afp, dpa
Aktualisiert am 25.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Marco Buschmann (Archivbild): Er verurteilt die Aktion der Klimaaktivisten.Vergrößern des Bildes
Justizminister Marco Buschmann (Archivbild): Sein Ministerium will einem Bericht zufolge Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisieren. (Quelle: Future Image/imago images)
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Wer einen Unfall baut, ohne dabei Personen zu verletzen, soll wohl künftig milder davonkommen. Das ist zu den Plänen des Justizministeriums bekannt.

Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das geht aus Eckpunkten des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag) vorliegen.

Demnach sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung "würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt", hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier.

Eine Sprecherin des Ministeriums betonte jedoch auf Anfrage, die Überlegungen seien noch in einem frühen Stadium. Sie sagte: "Dem Bundesministerium der Justiz ist es wichtig, auch die Argumente relevanter Verbände in seine Erwägungen einzubeziehen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden."

Bisher gilt Geld- oder Freiheitsstrafe

Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.

Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben", hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte "trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat", etwa einer Trunkenheitsfahrt.

Einrichtung einer Meldestelle im Gespräch

Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber "gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen", hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche das Prinzip der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung".

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel.

"Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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