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CDU | Hans-Georg Maaßen lässt Partei-Ultimatum verstreichen


Kein freiwilliger Austritt
Maaßen lässt CDU-Ultimatum verstreichen

Von dpa, jpd

Aktualisiert am 05.02.2023Lesedauer: 2 Min.
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Hans-Georg Maaßen: Der umstrittene Ex-Verfassungsschutzchef will die CDU offenbar nicht freiwillig verlassen. (Quelle: IMAGO/IPON)

Hans-Georg Maaßen soll die CDU verlassen. Doch freiwillig tut er dies offenbar nicht. Das von der CDU-Spitze gesetzte Ultimatum ist abgelaufen.

Der umstrittene Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen (CDU) hat das von der CDU-Spitze gesetzte Ultimatum zu einem freiwilligen Austritt aus der Partei nach Angaben der CDU verstreichen lassen. "Der Bundesgeschäftsstelle der CDU Deutschlands liegt keine Austrittserklärung von Herrn Dr. Maaßen vor", teilte ein CDU-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Sonntag mit. Auch Thüringens CDU-Generalsekretär Christian Herrgott sagte am Sonntag: "Wir haben keine Reaktion von Herrn Maaßen."

Der Sprecher der Bundespartei teilte weiter mit, "für den jetzt offenbar eingetretenen Fall, dass Herr Dr. Maaßen die Partei nicht bis 5. Februar um 12.00 Uhr freiwillig verlässt", habe das Präsidium beim Bundesvorstand der CDU beantragt, gegen Maaßen ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten und ihm mit sofortiger Wirkung die Mitgliedsrechte zu entziehen.

Maaßen kann schriftlich Stellung nehmen

Maaßen erhalte im Vorfeld der für den 13. Februar geplanten entsprechenden Sitzung des CDU-Bundesvorstandes Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, teilte der Parteisprecher weiter mit. Maaßen sei am vergangenen Mittwoch per Email und Brief darüber informiert worden, dass er bis zum kommenden Donnerstag Gelegenheit habe, sich schriftlich einzulassen.

Das CDU-Präsidium hatte Maaßen ultimativ bis Sonntag, 12.00 Uhr, zum Austritt aus der Partei aufgefordert. Er war in den vergangenen Wochen wegen Äußerungen erneut massiv in die Kritik geraten.

In einem Tweet hatte er etwa behauptet, Stoßrichtung der "treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum" sei ein "eliminatorischer Rassismus gegen Weiße". Der Historiker und Leiter der Gedenkstätte Buchenwald, Jens-Christian Wagner, warf ihm daraufhin "klassische rechtsextreme Schuldumkehr" und eine Verharmlosung des Holocausts vor. In einem Interview sprach Maaßen zudem von einer "rot-grünen Rassenlehre".

Mehr als 70 Ausschlussverfahren

Zuständig für ein Parteiausschlussverfahren sind die sogenannten Schiedsgerichte der jeweiligen Parteien. Auf Basis des Parteiengesetzes entscheiden dessen Mitglieder beispielsweise, ob die betroffenen Politiker sich parteischädigend verhalten haben und ob ihnen deshalb die Mitgliedschaft entzogen werden kann.

Seit 1945 gab es mehr als 70 Ausschlussverfahren bei den großen Parteien. Einige Verfahren waren erfolgreich, viele andere wurden abgelehnt – und in einigen Fällen kamen die zunächst ausgeschlossenen Politikerinnen und Politiker schon nach kurzer Zeit zurück, um wieder einzutreten.

Diese Politiker mussten ihre Partei verlassen

Unter den Betroffenen waren einfache Mitglieder, aber auch Parteichefs und Bundesminister. Die Gründe für ihren Ausschluss aus der Partei reichen von untragbaren Ansichten, rassistischen und verschwörungstheoretischen Aussagen bis hin zu Korruptionsskandalen. t-online gibt einen Überblick über die bekanntesten Verfahren der jüngeren Vergangenheit:

Allein diese Fälle zeigen: Ganz so einfach ist der Parteirauswurf nicht. Das liegt unter anderem an der besonderen Stellung und der im Grundgesetz verankerten Rolle der Parteien.

In Paragraf 10, Absatz 4 hier heißt es dort wörtlich: "Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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