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Vaterschaftsurlaub soll 2024 kommen: Zwei Wochen Freistellung nach Geburt


Zwei Wochen frei nach Geburt
Vaterschaftsurlaub soll 2024 kommen

Von afp, t-online
Aktualisiert am 28.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Vater mit einem weinenden Säugling im Arm: Viele Eltern verzweifeln, wenn ihr Kind einfach nicht einschlafen will.Vergrößern des Bildes
Ein Vater mit einem Säugling im Arm (Archiv): Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt sei es wichtig, "dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben", so Paus. (Quelle: monkeybusinessimages/getty-images-bilder)
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Die Ampel will die geteilte Familienarbeit stärken. Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage soll ein neues Vorhaben aber nicht direkt gelten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat angekündigt, die geplante Regelung zum sogenannten Vaterschaftsurlaub im nächsten Jahr gesetzlich zu verankern. "Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt kommt, nicht mehr in diesem Jahr, aber in 2024", sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die wirtschaftliche Lage sei derzeit schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. "Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben im nächsten Jahr aufs Gleis setzen", sagte Paus.

Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt soll Paus zufolge im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden. Eltern müssten in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützt werden. Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt sei es wichtig, "dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben", sagte die Ministerin. Das sei auch wichtig, "damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können".

Für Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Freistellung bezeichnete die Grünen-Politikerin als "weiteren wichtigen Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Mit ihrer Unterstützung leisteten Arbeitgeber dazu einen wichtigen Beitrag.

Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen zweiwöchigen, bezahlten Urlaub nach der Geburt gesetzlich zu ermöglichen. Mit dem Gesetzesvorhaben setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um.

In Deutschland können Eltern bereits das sogenannte Elterngeld in Anspruch nehmen: Wenn sich beide Eltern an der Betreuung des Kindes beteiligen, wird bis zu 14 Monate lang der Ausfall des regulären Einkommens kompensiert. Beim sogenannten "Elterngeld Plus" geht das für bis zu 28 Monate – dann erhält man die Hälfte der Bezüge.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
  • bmfsfj.de: "Elterngeld"
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