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Keine Vergütung für Testzentren: KV stoppen Bürgertest-Abrechnung


Keine Vergütung für Testzentren
Kassenärzte stoppen Bürgertest-Abrechnung

Von dpa, ne, sje

Aktualisiert am 30.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Ärztin nimmt einen Abstrich für einen Corona-Test: Die Kassenärtzlichen Vereinigungen wollen die Abrechnungen für Teststellen einstellen.Vergrößern des BildesEine Ärztin nimmt einen Abstrich für einen Corona-Test: Die Kassenärtzlichen Vereinigungen wollen die Abrechnungen für Teststellen einstellen. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa)

Bürgertests wurden bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet. Jetzt sehen sie sich dazu nicht mehr in der Lage.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gehen auf die Barrikaden: Sie stoppen die Abrechnung und Auszahlung von Bürgertests, teilten die Vorstände der KV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit. Der Brief liegt t-online vor. Infolgedessen soll Testzentren ab sofort keine Vergütung mehr für die durchgeführten Bürgertests ausgezahlt werden. Ohne Vergütung liegt es wiederum nahe, dass die Testzentren das Angebot an Bürgertests einschränken oder einstellen.

Auf Nachfrage sagte ein Sprecher der KBV zu t-online: "Wir können uns die Prüfung der Auszahlungen an Testzentren schlichtweg nicht mehr leisten." Es gebe in der neuen Verordnung von Gesundheitsminister Lauterbach zu viele neue Regelungen, sodass sich die Abrechnung zu sehr verkompliziere, wird in dem Brief erklärt. Diesen bezeichnet der Sprecher als Notruf. Ab heute müssen die meisten Menschen in Deutschland für ihre Tests eine Zuzahlung leisten – zuvor waren die Bürgertests kostenlos, der Bund finanzierte sie.

Kritik an Lauterbachs Verordnung

Die Vorstände der KV und KBV üben massive Kritik an der neuen Coronavirus-Testverordnung, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. "Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die durch das BMG (Bundesgesundheitsministerium, Anmerkung der Redaktion) vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht verhindern kann. Nach der neuen TestV (Testverordnung, Anmerkung der Redaktion) müssen nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden, um Anspruch auf einen Bürgertest zu haben und diesen rechtskonform erbringen zu können", heißt es darin. Die Prüfung all dieser neuen Vorgaben sei den KV erst recht nicht möglich.

"Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit können wir nicht darauf vertrauen, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt erbringen werden", heißt es weiter. Man könne nicht davon ausgehen, dass alle getesteten Personen die neuen Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Bürgertest erfüllen. Man könne angesichts dieser Probleme nicht "sehenden Auges" Abrechnungen vornehmen, deren Richtigkeit sich nicht prüfen ließen.

Gesundheitsministerium will Dialog starten

Zudem habe sich die Frist des Gesundheitsministeriums für eine Kommentierung der neuen Testverordnung seitens der KV und der KBV auf nur vier Stunden und 15 Minuten belaufen – auf die erfolgten Anmerkungen habe das Ministerium nicht reagiert.

Das Gesundheitsministerium erklärte auf Anfrage am Donnerstagabend, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. "Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind", sagte ein Sprecher.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit dem Sprecher der KBV
  • Brief der KV und KBV an Karl Lauterbach
  • Nachrichtenagentur dpa
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