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Corona: Ungeimpfte in Pflege können trotz Impfpflicht vorerst weiterarbeiten


Trotz Impfpflicht
Ministerium: Ungeimpfte in der Pflege können zunächst weiterarbeiten

Von afp, dpa
Aktualisiert am 01.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Pfleger in einem Krankenhaus (Symbolbild): Ab dem 16. März gilt für sie die Impfpflicht.Vergrößern des Bildes
Pfleger in einem Krankenhaus (Symbolbild): Ab dem 16. März gilt für sie die Impfpflicht. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-bilder)
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Bald tritt bundesweit die Impfpflicht in Pflegeberufen in Kraft. Gesundheitsämter und Patientenschützer warnen vor Chaos. Das Gesundheitsministerium versucht zu beschwichtigen.

Ungeimpfte können auch nach dem offiziellen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März bis zu einer Behördenentscheidung weiter in ihren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte dem Nachrichtenportal "Business Insider" am Montag: "Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden."

Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Dabei würden alle "Umstände des Einzelfalles" berücksichtigt.

Gesundheitsämter sehen Überforderung bei Kontrollen

Eigentlich gilt ab 16. März, dass alle Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen. Einzige Ausnahme: medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung. Zweifel an der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gibt es aber bereits seit Wochen.

So hatten Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin bereits angekündigt, mit dieser Überprüfungsaufgabe überfordert zu sein und die Impfpflicht nicht durchsetzen zu können. Dafür hätten die Gesundheitsämter weder personell noch fachlich ausreichende Ressourcen.

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Patientenschützer fordern Aufschub

Die Stiftung Patienschutz forderte eine Verschiebung. "Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden", sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Nachrichtenagentur dpa. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen.

"Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen", sagte Brysch. Lauterbach müsse wissen, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr sei. "Ein Aufschub ist dringend geboten."

Lauterbach stellt Antrag zur Umsetzbarkeit vor

Auf das Problem der fehlenden konsequenten Umsetzbarkeit will das Bundesgesundheitsministerium mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten reagieren. Einen entsprechenden Antrag präsentierte das Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) auf der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag.

In dem Antrag wird laut "Business Insider" vorgeschlagen, ein "möglichst flächendeckendes Impfquoten-Monitoring in den genannten Einrichtungen" durchzuführen. Dem Portal zufolge sollen die Länder jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen und Pflegeeinrichtungen erheben und an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln.

In denjenigen Einrichtungen mit unterdurchschnittlicher Impfquote soll es dem Antrag zufolge dann die Aufgabe der Länder sein, "erneut gezielte Impfangebote z.B. durch das Aufsuchen mit mobilen Impfteams zu unterbreiten". Der Bund soll die Länder dabei unterstützen, indem er eine "neu aufgelegte Informationskampagne auf allen Kanälen breit ausrollt" und den Ländern den Impfstoff von Novavax "schnellstmöglich als gesondertes Kontingent zur Verfügung stellt".

Der Novavax-Impfstoff ist proteinbasiert, was eine seit langem bekannte Methode ist. Daher könnte der Impfstoff auch für Menschen interessant sein, die Vorbehalte gegen neuartige mRNA- und Vektorimpfstoffe haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und afp
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