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Impfpassfälschern könnten bald lange Haftstrafen drohen


Drastische Maßnahme
Impfpassfälschern könnten bald lange Haftstrafen drohen

Von dpa
Aktualisiert am 16.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Corona-Kontrolle in München: Fünf Jahre Haft für Impfnachfälscher?Vergrößern des Bildes
Corona-Kontrolle in München: Fünf Jahre Haft für Impfnachfälscher? (Quelle: Sachelle Babbar/imago-images-bilder)
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Die Corona-Lage in Deutschland verschlimmert sich, jetzt wollen die künftigen Ampel-Koalitionäre mit drastischen Maßnahmen gegensteuern. Ein Bereich des öffentlichen Lebens soll aber verschont bleiben.

Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen nach den Plänen der Ampel-Parteien im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das sieht ein Entwurf für das künftige Corona-Regelwerk vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Über den Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, wurde am Dienstagabend im Hauptausschuss des Bundestags beraten.

Demnach soll die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung nicht nur gefälschter Impfnachweise künftig strafbewehrt sein. Mit der Regelung werde die Strafbarkeit für den Fall klargestellt, dass eine "nicht berechtigte Person" einen Test ausstellt, heißt es. Auch der wissentliche Gebrauch eines falschen Testnachweises "mit dem Zweck der Täuschung" sei strafbewehrt. In besonders schweren Fällen des "unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen", wenn "der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.

Vorerst keine Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen

Außerdem sehen die Pläne vor, dass Beschäftigte und Besucher Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur mit tagesaktuellem negativem Corona-Test betreten dürfen. Bei Beschäftigten, die geimpft oder genesen sind, soll die Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen können, also durch einen Selbsttest. Ein PCR-Test soll zweimal pro Woche reichen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.

Eine Impfpflicht für Einrichtungen etwa der Pflege will die mögliche Ampelkoalition dagegen vorerst nicht vorsehen. Darüber solle in den nächsten Wochen entschieden werden, hatte es geheißen.

Arbeitgeber sollen 3G-Regel kontrollieren

Im Entwurf der Ampel-Parteien heißt es zudem, dass die Arbeitgeber die Einhaltung der geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz täglich kontrollieren sollen. Beschäftigte sollen demnach Arbeitsstätten, an denen "physischer Kontakt" zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht mehr ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) betreten dürfen. Das Betretungsverbot soll nicht gelten für den Fall, dass Arbeitnehmer den Test direkt in der Firma machen.

Derzeit sind Unternehmen noch verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem wieder einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene ohne Impfung also voraussichtlich damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.

Auch Homeoffice soll wieder Pflicht werden

Alle Arbeitgeber seien verpflichtet, die Einhaltung durch Nachweiskontrollen "täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren", heißt es in dem Entwurf. Begründet wird das mit der großen Anzahl der Betriebe und der "begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden". Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.

Auch die Pläne für die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht werden konkreter. Sie entsprechen in etwa den Regelungen, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit "Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten" muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegen, etwa die Bearbeitung von Post, oder Waren- oder Materialausgabe. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.

Die Untersagung von Versammlungen und religiösen Zusammenkünften soll künftig ausgeschlossen sein, wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht. Eine Aussetzung des Präsenzunterrichts an Schulen sollen die Länder ebenfalls nicht mehr festlegen dürfen. Neu eingeführt werden soll das Prinzip 3G im öffentlichen Nah- und Fernverkehr inklusive dem Flugverkehr, wie aus den Änderungsanträgen weiter hervorgeht. Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits angekündigt, Details aber offengelassen. 3G heißt, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test vorweisen müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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