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Brandenburg: Inzidenz weit über 100 – Landrat missachtet Corona-Beschlüsse


Inzidenz weit über 100
Landrat missachtet Corona-Notbremse

Von dpa, mk

Aktualisiert am 13.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Landrat Christian Heinrich-Jaschinski (l., CDU) mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) 2019: Der Kreis Elbe-Elster hat die zweithöchste Inzidenz im Land. (Archivfoto)Vergrößern des Bildes
Landrat Christian Heinrich-Jaschinski (l., CDU) mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) 2019: Der Kreis Elbe-Elster hat die zweithöchste Inzidenz im Land. (Archivfoto) (Quelle: Bernd Settnik/dpa)
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Eine Inzidenz von 100 und die Corona-Regeln müssen verschärft werden, so haben sich Bund und Länder geeinigt. Doch das scheint immer weniger Regionen zu interessieren.

Der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg will trotz einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 keine schärferen Corona-Regeln einführen – anders als vorgegeben. "Wenn die geltenden Regelungen beachtet werden, bedarf es keiner neuen Einschränkungen", erklärte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski (CDU) am Freitag auf Facebook. Der Kreis gehört seit mehreren Wochen zu den Regionen mit den höchsten Infektionswerten im Land.

Die meisten Infektionen gingen auf private Zusammenkünfte und Feiern sowie Nachlässigkeiten beim Arbeitsschutz zurück, so Landrat Heinrich-Jaschinski. Weitergehende Einschränkungen für Geschäfte, Kitas oder Schulen hätten auf das Infektionsgeschehen vergleichsweise wenig Einfluss, seien aber mit gravierenden Nebenwirkungen verbunden. "Wir wären eigentlich gefordert zu handeln, haben uns aktuell aber anders entschieden", so der Landrat.

Brandenburg zieht "Notbremse" erst bei 200

Dieser laxe Umgang mit den Corona-Grenzwerten gefiel der brandenburgischen Landesregierung allerdings gar nicht. Die machte den Landrat jetzt auf die geltenden Regeln aufmerksam. "Wird die 100er-Grenze auf Ebene eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt überschritten, sind die Kreise aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen", erklärte ein Regierungssprecher in Potsdam.

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Zuvor hatte die Regierung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) selbst in die Kritik geraten, weil sie die vereinbarte "Corona-Notbremse" nicht umgesetzt hatte. In der Corona-Verordnung des Landes heißt es lediglich, dass die Kreise und kreisfreien Städte weitergehende Schutzmaßnahmen bei einem Anstieg der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche über 100 treffen sollen, erst ab 200 sollen die jüngsten Lockerungen zurückgenommen werden. SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach reagierte fassungslos.

Diese Inzidenz lag im Kreis Elbe-Elster am Samstag bei 156,1 – das ist der zweithöchste Wert im Land. Seit Dienstag liegt der Wert dort über 100, vor einer Woche waren es aber bereits 110.

Bundesländer weichen Corona-Beschlüsse auf

Brandenburg ist nicht das einzige Bundesland, in dem die Corona-Beschlüsse aufgeweicht werden. Auch in Nordrhein-Westfalen soll die vereinbarte "Corona-Notbremse" nicht automatisch greifen. Bei Überschreitung einer landesweiten Inzidenz von 100 sollen die Behörden dort erst prüfen, welche Umstände dazu geführt hätten, berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung". "Wenn alleine durch die vielen zusätzlichen Testungen bei einem ansonsten stabilen Infektionsgeschehen die Zahlen steigen, muss man das bei den weiteren Bewertungen mit einbeziehen", sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Zeitung.

In Baden-Württemberg hat die Landesregierung den Gesundheitsämtern sogar die Freiheit gegeben, Corona-Fälle aus der Statistik herauszuhalten und die Inzidenz "schönzurechnen". So hatte der Landkreis Calw vorigen Montag eine Inzidenz von 55 und musste Geschäfte geschlossen halten. Nach einer "Bereinigung der Infektionszahlen" lag die Inzidenz am Dienstag nur noch bei 39 – und der Landrat ließ die Geschäfte öffnen.

Auf Nachfrage von t-online dazu sagte die Landesregierung in Stuttgart: "Regelungen, die den Behörden eine flexiblere Handhabe im Hinblick auf Infektionsgeschehen in den Stadt- und Landkreisen ermöglichen, bleiben den Ländern unbenommen, da die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz rechtlich nicht bindend sind."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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