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Bayern: Gericht kippt 15-Kilometer-Regel – "Nicht anschaulich genug"


"Nicht anschaulich genug"
Verwaltungsgerichtshof kippt 15-Kilometer-Regel in Bayern

Von afp, dru

Aktualisiert am 26.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Langläufer in Marktoberdorf: Ein Gericht in Bayern hat die in Bayern geltende 15-Kilometer-Regel für Hotspots vorläufig außer Kraft gesetzt.Vergrößern des Bildes
Langläufer in Marktoberdorf: Ein Gericht in Bayern hat die in Bayern geltende 15-Kilometer-Regel für Hotspots vorläufig außer Kraft gesetzt. (Quelle: ActionPictures/imago-images-bilder)

In Bayern gilt in Gemeinden mit hohen Inzidenzwerten eine 15-Kilometer-Regel für Tagesausflüge. Nun aber hat der Verwaltungsgerichtshof die Maßnahme gekippt: Sie sei nicht deutlich nachvollziehbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus in Bayern vorläufig gekippt. Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gibt es keine Rechtsmittel.

In der Entscheidung heißt es, für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug. "Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kam es deswegen im Eilverfahren nicht mehr an", heißt es im Beschluss.

Die 15-Kilometer-Regel wurde Anfang Januar für alle Bewohner von Corona-Hotspots beschlossen. Die Entscheidung gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. Der Antragssteller scheiterte aber mit seinem Versuch, auch die von Kommunen verhängte Einreisesperre für touristische Tagesausflüge per Eilantrag zu kippen. Im Alpenraum hatten mehrere bei Touristen beliebte Kommunen solch ein Verbot verhängt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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