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Corona-Pandemie; Verdienst-Entschädigung für Eltern von über 2.000 Euro


Bei längeren Ferien
Eltern sollen bis zu 2.000 Euro Verdienst-Entschädigung erhalten

Von reuters, rok

16.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Mutter hilft ihrem Kind bei den Schulaufgaben: Sollten wegen der Corona-Pandemie die Ferien vorgezogen oder verlängert werden, können Eltern auf eine Entschädigung hoffen.Vergrößern des Bildes
Eine Mutter hilft ihrem Kind bei den Schulaufgaben: Sollten wegen der Corona-Pandemie die Ferien vorgezogen oder verlängert werden, können Eltern auf eine Entschädigung hoffen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Entschädigungsanspruch für Eltern während der Corona-Pandemie soll ausgeweitet werden. Sollte es zu verlängerten oder vorgezogenen Ferien kommen, sollen Erziehende Geld vom Staat bekommen.

Eltern sollen eine monatliche Verdienstausfallentschädigung von bis zu 2.016 Euro bekommen, wenn sie durch vorgezogene oder verlängerte Weihnachtsferien oder durch eine Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule nicht arbeiten können.

Dies geht aus dem Entwurf einer Gesetzesänderung hervor, die am Mittwoch nach Angaben eines Regierungsvertreters vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde und die t-online vorliegt. Eltern sollen für längstens zehn Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls vom Staat ersetzt bekommen. Alleinerziehende sollen die Entschädigung doppelt so lange erhalten. Für einen vollen Monat werde höchstens ein Betrag von 2.016 Euro gewährt.

Entscheidung noch vor Weihnachten

Die Neuregelung soll ab dem 16. Dezember greifen und damit ab Beginn des Corona-Lockdowns. Die Gesetzesänderung soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und noch vor Weihnachten – wahrscheinlich diesen Freitag – beschlossen werden.

Das Vorhaben werde womöglich an den Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für Beamte angedockt, hieß es in Parlamentskreisen. Dieser stehe ohnehin auf der Tagesordnung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur Reuters
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