EU-weite Regelung Bundesrat: Fingerabdruck-Pflicht für Personalausweis
Berlin (dpa) - Neue Personalausweise sollen ab dem 2. August kommenden Jahres einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Diese EU-weite Regelung hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat in Berlin gebilligt.
Ab Mai 2025 greifen auch neue Regeln für die Übermittlung von Passbildern. Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen. Die neuen Sicherheitsanforderungen sollen Fälschungen etwa durch das Verschmelzen mehrerer Fotos zu einem künstlichen Bild (Morphing) verhindern.
Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein "X" in den Reisepass eintragen lassen statt "M" für Mann oder "F" für Frau. Diese Neuerung soll schon eher in Kraft treten. Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.
Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Wer möchte, kann stattdessen auch einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Passes beantragen. Biometrietaugliche Fotos wurden nach Vorgaben aufgenommen, die eine Vermessung der Proportionen des Gesichts erlauben.