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Neues Corona-Gesetz für Infektionsschutz: So will sich die Regierung absichern


Reform beim Infektionsschutz
Neues Corona-Gesetz: So will sich die Regierung nun absichern

afp, Jürgen Petzold

Aktualisiert am 04.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: Das neue Gesetz soll den Corona-Maßnahmen mehr Standfestigkeit vor Gericht verleihen.Vergrößern des Bildes
Bundeskanzlerin Angela Merkel: Das neue Gesetz soll den Corona-Maßnahmen mehr Standfestigkeit vor Gericht verleihen. (Quelle: Kay Nietfeld/imago-images-bilder)
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Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionsraten will die große Koalition die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf eine solidere gesetzliche Grundlage zu stellen. Bereits in dieser Woche wird im Bundestag darüber beraten.

Die Union und die SPD haben eine Reform des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Das neue Gesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird, soll künftig genau definieren, welche Auflagen in der Pandemie möglich sind. Damit sollen sie besser Bestand vor Gericht haben.

Der neue Corona-Paragraph

In das Gesetz aufgenommen werden Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Anordnung eines Abstandsgebots, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Verbote und Beschränkungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie entsprechende Veranstaltungen. Hinzu kommen Verbote und Auflagen für Sportveranstaltungen, die Schließung von Schulen und Kitas sowie die Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs.

Genannt sind außerdem Beschränkungen für Übernachtungsangebote, Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen, die Schließung von Einzel- oder Großhandel sowie Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel. Hinzu kommen Absagen und Auflagen für Veranstaltungen, Versammlungen und religiöse Zusammenkünfte.

Zudem werden in dem Gesetz das Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten genannt. Auch die besonders umstrittenen Einschränkungen für die Gastronomie werden in dem neuen Paragrafen 28a genannt, allerdings auch die Erhebung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern. Schließlich werden die Reisebeschränkungen genannt. "Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein", heißt es in dem neuen Paragrafen weiter.

Der Regel-Flickenteppich setzt sich fort

Dass der Flickenteppich bei den Corona-Maßnahmen mit der Neuregelung endet, ist nicht unbedingt zu erwarten. Denn es bleibt bei der Regelung, dass die Landesregierungen Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote zur Pandemiebekämpfung erlassen. Allerdings können die konkreteren Vorgaben natürlich schon zu einer Vereinheitlichung der Maßnahmen führen.

Der Bundestag entscheidet Mitte November über das neue Gesetz, eine Mehrheit dafür ist zu erwarten. Danach hat der Bundestag aber keine Mitsprachemöglichkeit mehr, was die einzelnen Maßnahmen betrifft. Eine Mitwirkung der Landesparlamente ist nicht vorgesehen.

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Impfstoff für alle – Verdienstausfall für Eltern

Wenn voraussichtlich im kommenden Jahr Impfstoffe gegen das Coronavirus zur Verfügung stehen, sollen diese auch Menschen ohne Krankenversicherung bekommen können. Um mehr Tests machen zu können, sollen künftig bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore in Anspruch genommen werden können.

Die Regelung, dass Eltern eine Entschädigung bei Verdienstausfall erhalten, wenn ihr Kind in Quarantäne muss, soll fortgeführt werden.

Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten sollen hingegen anders als bisher keinen Verdienstausfall erhalten, wenn sie nach der Rückkehr in Quarantäne müssen. Die Rückkehrer können auch dazu verpflichtet werden, ihren Aufenthaltsort in den zehn Tagen vor und nach der Rückkehr anzugeben und zu sagen, welches Reisemittel sie dabei genutzt haben. Voraussetzung ist aber, dass der Bundestag eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" beschlossen hat was derzeit der Fall ist. Auch eine digitale Einreiseanmeldung soll es geben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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