Umstrittener Protest Gericht kippt Verbot von Corona-Demo – Polizei legt Beschwerde ein
Die Stadt Berlin wollte eine große Anti-Corona-Demonstration am Wochenende verbieten. Die Initiatoren gingen dagegen vor Gericht und bekamen recht. Die Polizei akzeptiert die Entscheidung jedoch nicht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der umstrittenen Corona-Demonstration gekippt. Das teilte der Pressesprecher des Gerichts t-online.de mit. Die Demonstration darf nur unter strengen Auflagen stattfinden. Gegner der Corona-Maßnahmen hatten unter anderem eine größere Demonstration auf der Straße des 17. Juni am Samstag in der Hauptstadt angemeldet.
Die Berliner Polizei akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht und legte am Freitag Beschwerde ein. Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Voraussichtlich will das OVG noch am Freitagabend seine Entscheidung verkünden.
Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Veranstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Die Polizei hätte dann keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch.
Initiator klagt über "Angriff auf das Grundgesetz"
In der ursprünglichen Entscheidung wurde als Grund für das Verbot genannt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen – oft ohne Maske und Abstand – ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Lesen Sie die komplette Begründung hier.
Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte dagegen in einer Erklärung von einem "feindlichen Angriff auf das Grundgesetz" gesprochen. Nun reagierte Ballweg auf das Urteil: "Das ist ein voller Erfolg für uns", sagte er am Freitag in einem Youtube-Video. "Das ist ein Erfolg für unsere Grundrechte, die wir haben und die wir uns nicht genehmigen lassen müssen."
- Tagesanbruch: Wie Corona Deutschlands Gesellschaft spaltet
Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte.
- Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht
- Nachrichtenagentur dpa