Bundestags-Sondersitzung ist rechtens Karlsruhe weist Eilanträge von AfD und Linken ab

Die Bundestags-Sondersitzung am kommenden Dienstag darf stattfinden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Anträge von Linken und AfD seien unbegründet.
Der Versuch von AfD und Linkspartei, die geplante Sondersitzung des Bundestags zum Finanzpaket von Union und SPD noch gerichtlich zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die entsprechenden Eilanträge der Fraktionen sowie weitere Anträge von Abgeordneten am Freitag als unbegründet. (Az. 2 BvE 2/25 u.a.)
Zuvor hatten sich Union und SPD mit den Grünen auf einen Kompromiss geeinigt, über den am Dienstag im Bundestag abgestimmt werden soll. Geplant sind höhere Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur. Dazu soll die im Grundgesetz geregelte Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und für die Länder gelockert und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur eingerichtet werden.
Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig
Mit den Grünen wurde nun vereinbart, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur ausdrücklich zusätzlich erfolgen müssten – also nicht für laufende Projekte oder Konsumausgaben verwendet werden können. Zudem sollen aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen.
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Für die Verfassungsänderungen wird im Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Im neuen Bundestag käme diese voraussichtlich nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Union, SPD und Grüne wollen das Paket darum noch im alten Bundestag beschließen.
Nach einer ersten Sondersitzung und der ersten Beratung, die am Donnerstag stattfand, ist für Dienstag die zweite und dritte Lesung und damit die Schlussabstimmung geplant. Das Verfassungsgericht hat dieses Vorgehen nicht gestoppt.
- Nachrichtenagenturen AFP und dpa