In Schleswig-Holstein Nordseeinseln bleiben für Ausflügler gesperrt
Eigentlich dürfen Touristen ab dem 25. Mai wieder an die Nord- und Ostsee fahren. Das gilt in Schleswig-Holstein allerdings nicht für Tagesausflüge über die beiden anstehenden Feiertage.
Tagestouristen dürfen zu Christi Himmelfahrt und am darauf folgenden Wochenende sowie Pfingsten nicht auf Schleswig-Holsteins Nordseeinseln und die meisten Halligen. Auch für St. Peter-Ording gilt an beiden Wochenenden ein Betretungsverbot. Darauf haben sich Land und Kommunen am Montag verständigt.
- Christi Himmelfahrt: Bedeutung des christlichen Feiertags
Hintergrund ist die Angst vor einem Massenandrang von Tagesbesuchern. "Schleswig-Holstein bietet Platz für alle, aber nicht für alle gleichzeitig in bestimmten Top-Destinationen wie Sylt oder Timmendorfer Strand", sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Etwaige Beschränkungen des Tagestourismus seien auch über Pfingsten hinaus möglich. Für Helgoland gilt das Betretungsverbot für Tagesurlauber bereits seit diesem Montag.
Für die Badeorte an der Ostsee wie Scharbeutz gelten die generellen Einschränkungen nicht. Damit ist an beiden Wochenenden auch ein Besuch der Ostseeinsel Fehmarn möglich. Gleiches gilt für Nordstrand und die Hamburger Hallig an der Nordseeküste.
Hotels und Restaurants dürfen öffnen
Am Montag sind in Schleswig-Holstein zahlreiche Lockerungen in der Corona-Krise in Kraft getreten. So dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants wieder öffnen und auch Touristen ins Land einreisen. Es gelten aber überall strenge Hygiene- und Abstandsregelungen.
Die Beschlüsse der Landesregierung beinhalteten auch die Aufhebung des Betretungsverbots für die Inseln und Halligen. Allerdings wurde den Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen, um den Tagestourismus zu begrenzen. Die Inseln Föhr, Amrum und Sylt baten dann um eine spätere Öffnung der Inseln für Tagestouristen.
- Nachrichtenagentur dpa