Fragen und Antworten Das müssen Sie über die Wahl in Hamburg wissen
Hamburg wählt eine neue Bürgerschaft – und damit einen neuen Bürgermeister. Regiert bald erstmals eine Grüne den Stadtstaat? Alle Infos zur Landtagswahl im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Wer darf wählen?
- Was ist die Hamburger Bürgerschaft?
- Wann und wo kann gewählt werden?
- Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?
- Wie funktioniert die Briefwahl?
- Was sind die Wahlkreise?
- Was ist die Wahlkreisliste und was die Landesliste?
- Wie viele Stimmen hat man und was bestimmen die Wahlkreis- und die Landesliste?
- Wer kann gewählt werden?
- Wer sind die Spitzenkandidaten der Parteien?
- Wie wurde vor fünf Jahren gewählt?
- Wann steht das Ergebnis der Landtagswahl fest?
Es ist die einzige Landtagswahl im Jahr 2020, und es ist eine Wahl mit gleich zwei Premieren: In Hamburg wird die Bürgerschaft neu gewählt. Der aktuelle Erste Bürgermeister Peter Tschentscher will seiner SPD das Rathaus sichern. Für ihn ist es die erste Wahl, die er als Spitzenkandidat anführt. Er hatte das Amt 2018 von Olaf Scholz übernommen.
Und Tschentscher bekommt es diesmal mit aussichtsreicher Konkurrenz zu tun. Zum ersten Mal erheben die Grünen in Hamburg Anspruch auf das Rathaus: Katharina Fegebank will Erste Bürgermeisterin werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bürgerschaftswahl finden Sie hier im Überblick.
Wer darf wählen?
Wählen darf in Hamburg bei der Bürgerschaftswahl jeder deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in dem Stadtstaat hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Was ist die Hamburger Bürgerschaft?
Hamburg ist ein Stadtstaat. Das Parlament, das in anderen Bundesländern Landtag heißt, wird hier Bürgerschaft genannt. Sie wird bei der Bürgerschaftswahl direkt gewählt. Die Bürgerschaft wählt anschließend den Ersten Bürgermeister, also den Regierungschef. Zudem kontrolliert sie den Senat, also die Landesregierung, und bestätigt auch die Senatoren in ihrem Amt. Zu den wichtigsten Aufgaben der Bürgerschaft gehört es, Gesetze zu verabschieden, unter anderem den Haushalt.
Wann und wo kann gewählt werden?
In Hamburg findet die Bürgerschaftswahl 2020 am 23. Februar statt. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2013 wird alle fünf Jahre gewählt. Vorher dauerte die sogenannte Legislaturperiode nur vier Jahre. In welchem Wahllokal man abstimmen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder per Post bekommt, der in Hamburg seinen Hauptwohnsitz hat. Alternativ kann man den Ort über den Wahllokalfinder ermitteln. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?
Die Wahlbenachrichtigung sollte allen wahlberechtigten Hamburgern bis spätestens zum 1. Februar per Post zugeschickt worden sein. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich an die Wahldienststelle wenden, um sich ins Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen zu lassen. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, darf in seinem Wahllokal trotzdem wählen. Wichtig ist: Jeder muss sich dort mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, egal ob er die Wahlbenachrichtigung dabei hat oder nicht. Die Wahlbenachrichtigung macht es den Helfern leichter, den Wähler im Wählerverzeichnis zu finden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer am Tag der Wahl keine Zeit hat oder nicht ins Wahllokal laufen möchte, kann auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Dazu muss man die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten geht das, indem man den vorausgefüllten Antrag auf der Wahlbenachrichtigung per Post einschickt. Man kann die Unterlagen auch online unter www.hamburg.de/briefwahl beantragen. Das ist jedoch nur bis zum 16. Februar 2020 möglich. Die Briefwahlformulare werden den Wählern dann per Post zugeschickt. Auf der Website gibt es auch Informationen über weitere Wege, an die Unterlagen zu gelangen. Auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz ist etwa eine Zentrale Briefwahlstelle eingerichtet worden, wo die Briefwahl persönlich beantragt werden kann.
Was sind die Wahlkreise?
Hamburg ist in 17 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem Wahlkreis werden drei bis fünf Sitze über die sogenannte Wahlkreisliste vergeben. Ziel ist es, dass in jedem Wahlkreis möglichst gleich viele Menschen von einem Sitz in der Bürgerschaft vertreten werden.
Was ist die Wahlkreisliste und was die Landesliste?
Jeder Wähler in Hamburg bekommt zwei Stimmzettel: einen gelben für die Landesliste und einen roten für die Wahlkreisliste. Von den rund 121 Abgeordneten der Bürgerschaft werden 71 über die Wahlkreislisten gewählt. Diese Listen unterscheiden sich von Wahlkreis zu Wahlkreis. Die Parteien stellen hier ihre Wahlkreiskandidaten zur Wahl. Auch Einzelbewerber haben über diese Listen eine Chance, gewählt zu werden. Auf dem Landeslisten-Stimmzettel stellen sich ebenfalls die Parteien mit ihren Kandidaten zur Wahl. Die Landesliste ist jedoch für ganz Hamburg die gleiche.
Wie viele Stimmen hat man und was bestimmen die Wahlkreis- und die Landesliste?
Jeder Wähler in Hamburg kann insgesamt zehn Stimmen vergeben – fünf auf der Wahlkreisliste und fünf auf der Landesliste. Bei der Wahlkreisliste kann man seine fünf Stimmen auf mehrere Kandidaten aufteilen oder aber alle Stimmen nur einem Kandidaten geben. Auf der Landesliste hat man die Möglichkeit, seine Stimmen einer Partei oder Wählervereinigung zu geben, oder ebenfalls einzelne Personen zu wählen. Wer mehr als fünf Stimmen abgibt, macht seinen Wahlzettel ungültig.
Die Landesliste entscheidet über die Sitzverteilung in der Bürgerschaft, ähnlich der Zweitstimme bei der Bundestagswahl. Über die Wahlkreisliste werden 71 der insgesamt rund 121 Sitze direkt besetzt, ähnlich der Erststimme im Bund. Bekommt eine Partei mehr Sitze über die Wahlkreisliste als ihr nach der Sitzverteilung (Landesliste) zustehen, wird die Bürgerschaft größer. Für diese sogenannten Überhangmandate bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate, damit das Kräfteverhältnis der Parteien gewahrt bleibt.
Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Damit eine Partei Abgeordnete in die Bürgerschaft schicken darf, muss sie mindestens fünf Prozent aller Stimmen der Landesliste erringen. Sonst ist sie nicht im Parlament vertreten. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme von diesem Prinzip: Wenn ein Kandidat einer Partei oder ein Einzelkandidat über die Wahlkreisliste gewählt wird, sitzt er auf jedem Fall im Parlament.
Wer kann gewählt werden?
In Hamburg kann sich jeder Bürger, der wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt ist, zur Wahl stellen. Auf der Landesliste stehen diesmal 15 Parteien und Wählervereinigungen:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Die Linke
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Bündnis 90/Die Grünen(GRÜNE)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Freie Wähler
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Volt Deutschland Landesverband Hamburg (Volt Hamburg)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- Aktion Partei für Tierschutz – Das Original (Tierschutz hier! Hamburg)
- Partei der Humanisten (Die Humanisten)
- Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
Nicht alle Parteien haben in den Wahlkreisen jeweils eigene Kandidaten für die Wahlkreislisten. Dort kommen jedoch teils andere Gruppierungen oder Einzelkandidaten hinzu.
Wer sind die Spitzenkandidaten der Parteien?
Die regierende SPD will mit Peter Tschentscher an der Spitze das Rathaus verteidigen. Er ist seit März 2018 Erster Bürgermeister Hamburgs und übernahm das Amt von Olaf Scholz, der Bundesfinanzminister wurde. Tschentscher möchte am liebsten seine Koalition mit den Grünen fortsetzen. Doch die haben erstmals selbst den Anspruch formuliert, die Erste Bürgermeisterin zu stellen. Grünen-Politikerin Katharina Fegebank möchte Tschentscher beerben.
Für die CDU tritt Marcus Weinberg als Spitzenkandidat an. Umfragen zufolge hat die CDU jedoch wenige Chancen, den Regierungschef zu stellen. Für die Linke tritt als Spitzenkandidatin Cansu Özdemir an, für die FDP Anna von Treuenfels-Frowein und für die AfD Dirk Nockemann.
Wie wurde vor fünf Jahren gewählt?
Die Bürgerschaftswahl 2015 endete mit einem deutlichen Wahlsieg der SPD – damals noch mit Olaf Scholz an der Spitze. 45,6 Prozent der Hamburger gaben den Sozialdemokraten ihre Stimme. Die zweitplatzierte CDU kam deutlich abgeschlagen auf 15,9 Prozent, die Grünen auf 12,3 Prozent. Die Linke landete bei 8,5 Prozent, die FDP bei 7,4 Prozent und die AfD bei 6,1 Prozent.
Wann steht das Ergebnis der Landtagswahl fest?
Die Wahlhelfer beginnen mit der Auszählung der Stimmen, wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen. Umfrageinstitute veröffentlichen schon dann eine erste Prognose und anschließend Hochrechnungen des Wahlergebnisses. Noch am Wahlabend wird in einer Vorab-Auszählung der Landeslisten-Stimmen auch offiziell die Sitzverteilung in der Bürgerschaft bekannt gegeben. Am Montag nach der Wahl werden dann beide Stimmzettel ausgezählt, abends wird das vorläufige Wahlergebnis offiziell öffentlich gemacht. Das amtliche Endergebnis soll nach diversen Überprüfungen erst am 11. März 2020 bekannt gegeben werden.
- wahlrecht.de: Umfragen, Wahlergebnisse, Wahlsystem
- hamburg.de: Zugelassene Wahlvorschläge
- hamburg.de: Musterstimmzettel
- hamburgische-buergerschaft.de: Die Aufgaben
- landesrecht-hamburg.de: Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft
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