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Verstößt die CO2-Steuer gegen das Grundgesetz? Bundesjuristen warnen


Bundesjuristen warnen
Verstößt die CO2-Steuer gegen das Grundgesetz?

Von t-online, afp, lw

Aktualisiert am 08.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Kraftwerk in Niederaußem: Die Bundesregierung will die Treibhausgase in Deutschland reduzieren. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Das Kraftwerk in Niederaußem: Die Bundesregierung will die Treibhausgase in Deutschland reduzieren. (Symbolbild) (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Die geplante CO2-Steuer soll helfen, den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland zu verringern. Doch deren Einführung wäre offenbar verfassungswidrig. Kritiker fordern Alternativen.

Die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen verstößt gegen das Grundgesetz – das sagt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. "Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus", heißt es in einem Gutachten, über das die "Wirtschaftswoche" berichtet.

Es sei nicht erlaubt, einfach neue Steuern zu erfinden, sagen demnach die Bundesjuristen. Demzufolge müsste eine neue Steuer einer vorhandenen Steuerart zugeordnet werden: Sie müsste den Charakter einer Ertrags-, Verkehrs-, Aufwands- oder Verbrauchssteuer annehmen. Die CO2-Steuer wäre keiner dieser Kategorien zugehörig.

Viel Kritik an CO2-Steuer

Dem Bericht zufolge gibt es die Möglichkeit, das Grundgesetz zu ändern. Dafür ist allerdings je eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Union und SPD könnten die Änderung also nicht allein beschließen, sondern bräuchten die Unterstützung der Opposition.

Inbesondere die FDP sträubt sich jedoch gegen die Einführung der CO2-Steuer. "Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen", sagt die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Bettina Stark-Watzinger, der "Wirtschaftswoche". Eine bessere Lösung sei der Emissionshandel. Dem schließt sich auch der Wissenschaftliche Dienst an: Der Handel mit Emissionszertifikaten sei "der einzige (legale) Rechtsmechanismus, der an CO2-Emissionen als solche anknüpft", heißt es in dem Bericht.

Bürger sollen nicht zusätzlich bestraft werden

Auch in den Reihen der Union stößt die geplante Steuer auf Widerstand: Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Energiebesteuerung, Sebastian Brehm, hält "nichts davon, die Bürger über eine zusätzliche Besteuerung zu bestrafen". Der CSU-Politiker will stattdessen mit einem Steuerbonus für den Austausch alter Heizungen oder für den Umstieg auf emissionsärmere Autos positive Anreize schaffen.


Die Bundesregierung will bis zum 20. September über ein Maßnahmenpaket zum Klimaschutz entscheiden. Dabei spielt die Debatte über einen CO2-Preis eine wichtige Rolle. Kritiker werfen der Regierung vor, wirksamen Klimaschutz seit Jahren zu verschleppen.

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