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"NSU 2.0": Drohmails von Rechtsextremen an Politiker – und Helene Fischer


"Nationalsozialistische Offensive"
Rechtsextreme verschicken Hunderte Droh-E-Mails

Von dpa
Aktualisiert am 14.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Rechtsextremisten bei einer Demo: Mindestens fünfzehn Mal sollen seit Dezember Bombendrohungen mit dem Absender "Nationalsozialistische Offensive" auch bei Gerichten oderVergrößern des Bildes
Rechtsextremisten bei einer Demo: Mindestens fünfzehn Mal sollen seit Dezember Bombendrohungen mit dem Absender "Nationalsozialistische Offensive" auch bei Gerichten oder Justizzentren eingegangen sein. (Quelle: dpa/Symbolbild)
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Eine Frankfurter Anwältin erhält Drohmails vom "NSU 2.0". Nun wird bekannt, dass es eine Serie solcher Schreiben gibt. Unter den Adressaten sind Politiker, Juristen, Journalisten – und Helene Fischer.

Seit mehreren Wochen gibt es nach Medienberichten eine bundesweite Serie mutmaßlich rechtsextremer Gewaltdrohungen gegen Politiker und andere öffentlich herausgehobene Personen. Es gehe um mehr als 100 verschickte E-Mails, die mit "Nationalsozialistische Offensive", "NSU 2.0" oder "Wehrmacht" unterzeichnet worden seien, berichteten am Mittwochabend die "Süddeutsche Zeitung" und der NDR.

Unter den Drohschreiben seien auch Bombendrohungen, heißt es in den Berichten. Bei Durchsuchungen seien aber bisher keine Bomben gefunden worden. Wegen entsprechender Drohungen seien am Montag der Hauptbahnhof Lübeck sowie am Dienstag das Finanzamt Gelsenkirchen vorsorglich geräumt worden, hieß es.

Drohungen gegen Justiz und Flughafen

Mindestens fünfzehn Mal sollen seit Dezember Bombendrohungen mit dem Absender "Nationalsozialistische Offensive" auch bei Gerichten oder Justizzentren eingegangen sein, unter anderem beim Oberlandesgericht München, dem Oberlandesgericht Bamberg, der Staatsanwaltschaft in Frankfurt, aber auch beim Flughafen Hamburg. Die Bundesanwaltschaft hat den Berichten zufolge einen Prüfvorgang angelegt. Ein Sprecher der Karlsruher Behörde wollte sich auf Anfrage dazu nicht näher äußern, verwies aber auf die örtlichen Staatsanwaltschaften.

Den Berichten zufolge haben sich die Generalstaatsanwälte der Länder geeinigt, die Ermittlungen gebündelt bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu führen (Aktenzeichen 231 UJs. 181/19). Von dort war inhaltlich zunächst keine Stellungnahme zu erhalten, ein Sprecher kündigte für Donnerstag eine Reaktion an. Ermittelt wird laut den Medien wegen des Vorwurfs der räuberischen Erpressung, der Volksverhetzung und der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Persönlich adressierte Schreiben

Die persönlich adressierten Schreiben seien von unterschiedlichen Mail-Konten verschickt worden, in der Wortwahl aber so ähnlich, dass die Ermittler einen Zusammenhang vermuteten, meldeten die Medien. Es gehe gegen Politiker, Anwälte, Journalisten, den Zentralrat der Juden, aber auch die Sängerin Helene Fischer, die sich nach den Ausschreitungen in Chemnitz kritisch geäußert hatte. Ob dahinter jedoch stets dieselben Personen steckten oder auch Trittbrettfahrer, sei unklar.

Eine Mail sei am Dienstag der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) zugegangen, hieß es. Sie sei mit "Nationalsozialistische Offensive" unterzeichnet gewesen und habe angekündigt, künftig Briefbomben zu verschicken und Bürger auf offener Straße zu exekutieren. Man verfüge über Sturmgewehre, Pistolen und biologische Kampfstoffe.

Bekannt ist, dass unter dem Kürzel "NSU 2.0" in den vergangenen Monaten auch Drohschreiben an eine Frankfurter Rechtsanwältin geschickt worden waren. NSU ist das Kürzel des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds, der zehn Menschen erschossen hatte, wofür die einzige Überlebende Beate Zschäpe in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil als Mittäterin verurteilt worden war.


Bei den Schreiben an die Frankfurter Anwältin war Hintergrundwissen aus dem Informationssystem der Polizei offenbart worden, weshalb nun gegen hessische Polizisten ermittelt wird. Dieser Fall sei eine Ausnahme in der Serie, hieß es in den Medienberichten. In den übrigen Fällen hätten die E-Mails nur öffentlich zugängliche Informationen enthalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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