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Nach Tötung in Chemnitz: Justizbeamter gesteht Verbreitung des Haftbefehls


Nach Tötung in Chemnitz
Justizbeamter gesteht Verbreitung des Haftbefehls

Von t-online, law, mvl

Aktualisiert am 02.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Chemnitz: In der sächsischen Stadt kam es zu schweren Ausschreitungen nach der Tötung eines 35-jährigen.Vergrößern des Bildes
Chemnitz: In der sächsischen Stadt kam es zu schweren Ausschreitungen nach der Tötung eines 35-jährigen. (Quelle: Michael Trammer)
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Ein Vollzugsbeamter in einer JVA ist offenbar das Leck für den Haftbefehl nach dem tödlichen Messerangriff in Chemnitz. Der Mann ist suspendiert – und über einen Pegida-Anwalt an die Öffentlichkeit gegangen.

Wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls im Fall Chemnitz ist ein Justizvollzugsbeamter vom Dienst suspendiert worden. Durchsuchungen und weitere Ermittlungen haben den Anfangsverdacht derart erhärtet, dass ihm "mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten" wurde, erklärte das sächsische Justizministerium. Der Mann arbeitete demnach in der Justizvollzugsanstalt Dresden. In rechten Kreisen wird sein Handeln bereits glorifiziert und er als Märtyrer dargestellt.

Der Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter Yousif A. war am Montagabend teils geschwärzt auf verschiedenen Seiten aufgetaucht. Unter anderem die rechtspopulistische Organisation Pro Chemnitz, Abgeordnete von AfD und Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann verbreiteten ihn weiter. In dem Dokument werden die Namen des Opfers, der Richterin und Details zu den mutmaßlichen Tätern genannt. Zudem steht darin, wie das Opfer getötet wurde.

"Ich habe fotografiert und weitergegeben"

In einer Erklärung äußert sich der mutmaßliche Verantwortliche für die Veröffentlichung. "Ich habe den Haftbefehl fotografiert und weitergegeben", heißt es dort von Daniel Z. Seine Stellungnahme wurde von dem Dresdener Anwalt Frank Hannig verbreitet, der die Gründungsversammlung von Pegida geleitet hatte. Die Erklärung liest sich in Teilen auch wie Pegida-Propaganda.

Daniel Z. wird dort mit der Aussage zitiert, er habe gewusst, dass er Dienstpflichten verletze und seinen Job verlieren könne, aber er habe nicht gewusst, dass er sich strafbar machen könne. In der Erklärung nimmt er sich das Recht heraus, dass durch ihn die "gesamte Öffentlichkeit ausschließlich die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten kennt". Er wolle nicht, dass die Medien den "tatsächlichen Tatablauf in Frage" stellen oder "auf genehme Art verdrehen".

Durch Z. waren alle Namen bekannt geworden

Die Hoheit über die Informationen an die Öffentlichkeit hat in einem solchen Verfahren die Pressestelle der Staatsanwaltschaft, die entscheidet, welche Informationen sie an die Öffentlichkeit gibt. Die Ermittler halten dabei regelmäßig Informationen zurück, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden. Außerdem hat sie die Rechte von Opfern und Verdächtigen zu beachten. Durch Z. waren auch die Namen aller Opfer, der Richterin und die Namen der mutmaßlichen Täter sowie die Adresse eines mutmaßlichen Täters an die Öffentlichkeit gelangt.

Z. behauptet, er habe nicht mehr "Teil der schweigenden Masse" sein wollen, sondern gewollt, dass "die Wahrheit, und ausschließlich die Wahrheit ans Tageslicht kommt". Einen so frühen Ermittlungsstand als "die Wahrheit" zu bezeichnen, ist allerdings vermessen. In sozialen Netzwerken wird er für sein strafbares Handeln jedoch gelobt. "Unser allergrößter Respekt!", schrieb etwa die AfD Erzgebirge.

Seehofer hatte Veröffentlichung heftig kritisiert

Der Justizbeamte erklärt auch, er vertraue darauf, ein "faires und rechtsstaatliches Verfahren" zu bekommen, "auch wenn die Wahrheit, die ich veröffentlicht habe, manchen Menschen in Deutschland nicht passen wird". Dieser konstruierte Zusammenhang ist absurd. Spätestens im Strafprozess, der öffentlich sein wird, werden viel mehr Details bekannt werden, die dann auch gesichert sind.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte ebenso wie andere Politiker die Veröffentlichung des Haftbefehls als inakzeptabel kritisiert. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte bei seinem Besuch in Chemnitz am Mittag angekündigt, die Urheber für die als Straftat geltende Veröffentlichung würden zur Verantwortung gezogen. "Das werden wir bald auch sehen", sagte der CDU-Politiker.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bezeichnete die Veröffentlichung des Haftbefehls als "verantwortungslos". Die Weitergabe vertraulicher Dokumente eines Strafverfahrens stelle "einen schwerwiegenden Vorwurf" dar, erklärte er. Die Veröffentlichung sei "geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren". "Wir können es deshalb in keiner Weise dulden, wenn ein Bediensteter so etwas tut und werden konsequent dagegen vorgehen", erklärte Gemkow.

Verwendete Quellen
  • AFP
  • Reuters
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